Beschlussvorlage - VO/2019/3182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Prioritätenliste zur Investitionsplanung in Vorbereitung auf den Haushalt 2020/2021.

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

Grundlage für die Erarbeitung und Fortschreibung der Investitionsplanung der Hansestadt Wismar sind die Haushaltssatzung des letzten Doppelhaushaltes 2018/2019 (Beschluss 14.12.2017) und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung und die dazugehörigen Einzelbeschlüsse der Bürgerschaft zu Investitionsmaßnahmen.

Eine Priorisierung der Maßnahmen wurde notwendig, da in der Vergangenheit bei fast jeder Baumaßnahme eine Kostenerhöhung im Zuge der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren festzustellen war und auch erneute Ausschreibungen zu keinen verbesserten Ergebnissen führten. Dies ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf die gute Konjunkturlage am Markt und somit auf die starke Nachfrage der Bau- und Handwerksunternehmen zurückzuführen.

Aus diesem Grund wird in Vorbereitung auf den Haushalt 2020/2021 seit April 2019 u.a. eine Prioritätenliste als Grundlage für die Investitionsplanung erarbeitet.

 

Die Verwaltung hat für die kommenden Jahre die Bedarfe im investiven Bereich erarbeitet. Diese wurden gemeinsam in der Verwaltung beraten und bilden die Grundlage für die Erstellung der Prioritätenliste. Das Ergebnis dieser Abstimmungen war eine umfangreiche Sammlung von Einzelmaßnahmen aller Bereiche, die von kleineren Ansätzen bis hin zu 2-stelligen Millionenbeträgen reichten.

 

Sowohl die finanzielle Ausstattung der Hansestadt Wismar, die Marktlage, insbesondere im Baugewerbe, aber auch die personelle Besetzung in den einzelnen Fachbereichen der Verwaltung macht es unmöglich, alle Vorhaben in den kommenden vier Jahren umzusetzen. Aus diesem Grund ist jede Maßnahme einer kritischen Überprüfung unterzogen worden. Die Grundlage dafür bildete einerseits die Begründung der Maßnahme, die Art der Investition (pflichtige oder freiwillige Aufgabenerfüllung), der aktuelle Umsetzungsstand und ebenso die wirtschaftliche und/oder politische Bedeutung der Umsetzung für die Hansestadt Wismar. All diese Kriterien wurden bei der Bewertung der Vorhaben miteinbezogen.

 

Folgende Prioritäten wurden in Vorbereitung auf die Investitionsplanung als Arbeitsgrundlage definiert und vergeben:

 

Priorität 1: Maßnahmen, die zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig sind

 

oder

  

  Freiwillige Maßnahmen, die bereits in Umsetzung sind (Ausfinanzierung)

 

oder

 

  Maßnahmen, die von besonderer politischer und/oder wirtschaftlicher Bedeutung

für die Hansestadt Wismar sind.

 

Priorität 2: Maßnahmen, die zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig, aber zeitlich aufschiebbar sind

 

oder

 

 Maßnahmen, die zur freiwilligen Aufgabenerfüllung notwendig sind.

 

Priorität 3: Maßnahmen, die zur freiwilligen Aufgabenerfüllung notwendig, aber zeitlich aufschiebbar sind

 

oder

 

Sonstige Maßnahmen, die grundsätzlich erst im Zeitraum nach 2023 umsetzbar sind.

 

Die Vielfalt der Maßnahmen und auch die finanziellen Auswirkungen werden in den kommenden Jahren Kreditaufnahmen in Größenordnungen erforderlich machen. Auch dafür ist die Bewertung der einzelnen Vorhaben nach Prioritäten unerlässlich. Denn für Maßnahmen der Priorität 1 sind Kreditgenehmigungen deutlich wahrscheinlicher als für Maßnahmen der Priorität 2. Aussichtslos sind Kreditgenehmigungen für Maßnahmen der Priorität 3. Der Bürgerschaft wird aus diesem Grund vorgeschlagen, die Maßnahmen der Priorität 3 auf den Zeitraum nach 2023 zu verschieben.

 

Das Ergebnis des Planungsprozesses ist die Prioritätenliste zur Investitionsplanung (siehe Anlage), geordnet in erster Linie nach Priorität und zweitens nach dem jeweiligen Kostenvolumen der einzelnen Vorhaben.

 

Hinweis: Üblicherweise werden in den einzelnen Fachausschüssen auf Grund der fachlichen Zuordnung nicht alle Investitionsvorhaben beraten. Jede Investitionsmaßnahme ist grundsätzlich einem Produkt zugehörig. Die Produkte sind entsprechend ihrer inhaltlichen Übereinstimmung den einzelnen Fachausschüssen zugeordnet. Dem Finanzausschuss und der Bürgerschaft wird die gesamte Liste zur Beratung bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Anlage

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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