Beschlussvorlage - VO/2019/3100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der vorliegende Planentwurf wurde auf Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 27.07.2017 gefassten Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ (Beschluss-Nr. VO/2017/2276) erarbeitet.

Abstimmungen zum Planentwurf mit den für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie mit den Fachämtern der Hansestadt Wismar (verwaltungsinterne Beteiligung) sind bereits erfolgt. Geforderte Fachgutachten wurden erstellt und fanden Eingang in den Planungsprozess.

 

Zudem wurde die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit einer öffentlichen Auslegung vom 26.09.2017 bis 27.10.2017 sowie einem Informationsgespräch am 26.10.2017 im Bauamt durchgeführt. Beim Informationsgespräch waren insbesondere Anwohner der Lübschen Straße und der Tschaikowskistraße sowie Nutzer der vom Vorhaben unmittelbar betroffenen Kleingartenanlagen „Kleines Stadtfeld/Lembkenhof“ e.V. und „Wendorf II“ e.V. anwesend. Das Vorhaben wurde vorgestellt und diskutiert.

Inzwischen befinden sich alle ehemaligen Kleingartenflächen im Planbereich im Eigentum der Hansestadt Wismar und es gab weitere Abstimmungen mit dem Generalpächter Kreisverband der Gartenfreunde der Hansestadt Wismar e.V. (Kleingartenverband) sowie mit Vertretern des Vereins „Wendorf II“, die Pachtverträge für benötigte Gartenflächen wurden gekündigt; bei Bedarf konnten den betroffenen Kleingärtnern andere freie Gärten innerhalb der Kleingartenanlagen angeboten werden.

 

Der erarbeitete Planentwurf bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B ist nun mit der Begründung einschließlich Umweltbericht (siehe Anlagen 1 und 2)  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Monat, mindestens jedoch 30 Tage zu betragen oder „bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist“. Dies wurde geprüft, ein „wichtiger Grund“, der eine Verlängerung der Auslegungsfrist erforderlich macht, ist an diesem Standort nicht erkennbar. Die vom Planvorhaben unmittelbar betroffene Öffentlichkeit (Kleingärtner) sind über den Vereinsvorstand in die Erarbeitung der Planung ebenso bereits eingebunden wie betroffene Anlieger (MV Werften GmbH, Landkreis Nordwestmecklenburg als Schulträger für das Berufsschulzentrum Nord sowie die Wismarer Werkstätten GmbH). Mit diesen wurden während der Erstellung der Planunterlagen umfangreiche Abstimmungen zur Nutzung und Gestaltung benötigter Flächen geführt.

Für andere Interessierte aus der Hansestadt Wismar wird die Auslegungszeit von einem Monat als ausreichend erachtet, zumal das der Planung zugrunde liegende „Verkehrskonzept zur Entwicklung des maritimen Wirtschaftsstandorts Wismar“ als informelle Planung bereits mehrfach der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorgestellt und dort diskutiert wurde.

 

Die öffentliche Auslegung soll nun für die Dauer eines Monats im Bauamt stattfinden, zusätzlich sind die Planunterlagen während der öffentlichen Auslegung im Internet auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de für die Öffentlichkeit einsehbar.

 

Im Rahmen dieser Auslegung stehen zudem alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Fachgutachten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit (siehe Anlage 3).
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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