Beschlussvorlage - VO/2018/2922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Neufassung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar (Anlage 2).

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 31.08.2017 ist die Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) in Kraft getreten (GVOBl. M-V 2017, S. 206 ff.). Im Vergleich zur alten Fassung vom 25.02.2008 wurden zahlreiche Verweise auf Regelungen in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) und in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO – Doppik) durch eigenständige Vorschriften ersetzt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg – Vorpommern „Hinweise zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV M-V)“ überarbeitet. Sie ist am 31.07.2018 in Kraft getreten (AmtsBl. M-V S. 402).

 

Aufgrund der Neufassungen der EigVO M-V und der EigVOVV M-V sowie der letzten Aktualisierung des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (Pflegeversicherung) vom 29.07.2017 (BGBl. I S. 2757, 2768) wurde auch eine Überarbeitung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar erforderlich. Darüber hinaus wurden die Wertgrenzen für den Betriebsleiter angepasst und für den Bürgermeister hinzugefügt (§§ 7 und 10).

 

Die Veränderungen gegenüber der derzeit gültigen Betriebssatzung sind der beigefügten Synopse (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Neufassung der Betriebssatzung der Seniorenheime ist als Anlage 2 beigefügt und wird der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hiermit zur Beschlussfassung empfohlen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V

 

 

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Anlagen

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