Beschlussvorlage - VO/2018/2922
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 30 RECHTSAMT; 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Am 31.08.2017 ist die Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) in Kraft getreten (GVOBl. M-V 2017, S. 206 ff.). Im Vergleich zur alten Fassung vom 25.02.2008 wurden zahlreiche Verweise auf Regelungen in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) und in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO – Doppik) durch eigenständige Vorschriften ersetzt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg – Vorpommern „Hinweise zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV M-V)“ überarbeitet. Sie ist am 31.07.2018 in Kraft getreten (AmtsBl. M-V S. 402).
Aufgrund der Neufassungen der EigVO M-V und der EigVOVV M-V sowie der letzten Aktualisierung des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (Pflegeversicherung) vom 29.07.2017 (BGBl. I S. 2757, 2768) wurde auch eine Überarbeitung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar erforderlich. Darüber hinaus wurden die Wertgrenzen für den Betriebsleiter angepasst und für den Bürgermeister hinzugefügt (§§ 7 und 10).
Die Veränderungen gegenüber der derzeit gültigen Betriebssatzung sind der beigefügten Synopse (Anlage 1) zu entnehmen.
Die Neufassung der Betriebssatzung der Seniorenheime ist als Anlage 2 beigefügt und wird der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hiermit zur Beschlussfassung empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,7 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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79,2 kB
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