Fraktionsantrag - VO/2018/2907
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans mit integriertem Radwegekonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Verkehrsentwicklungsplan für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Wismar aufzustellen. Hierbei sollte eine frühe Bürgerbeteiligung nach den Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur berücksichtigt werden.
Folgende Eckpunkte sollte der Verkehrsentwicklungsplan beinhalten:
- Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung und Lenkung des Verkehrs
- Integrierte Strategien zum Fuß- und Radverkehr
- Feinabstimmung mit den Trägern der Angebote an öffentlichen Verkehrsmitteln
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine umfassende Verkehrszählung zur Ermittlung des Modal Splits in der Hansestadt Wismar durchführen zu lassen, um Grundlagen für einen Verkehrsentwicklungsplan zu haben.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, Finanzierungsquellen und Förderungen des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesministeriums für Umwelt anzufragen und zu akquirieren. In die Prüfung sind europäische Fördermöglichkeiten für die Konzeption SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) einzubeziehen. Für die Aufstellung eines Mobilitätsplanes mit Bezug zu Klimaanpassungsmaßnahmen könnten ebenfalls Fördermittel für umsetzungsorientierte Maßnahmen abgerufen werden.
Sachverhalt
Begründung:
Ein umfassender Verkehrsentwicklungsplan für die Hansestadt Wismar wurde nie aufgestellt. Der Entwurf mit integriertem Radwegekonzept aus dem Jahr 1995 wurde durch die Bürgerschaft nicht beschlossen. Nur das „Verkehrliche Leitbild für die Hansestadt Wismar“ wurde am 27.06.1996 von der Bürgerschaft beschlossen, Drucksache 0805-25/96. (siehe BA/2016/1911-01 Bericht/Antwort zur Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 28.07.2016 - Verkehrsentwicklungskonzept und Radverkehrskonzept)
Ein Verkehrsentwicklungsplan ist ein Instrument zur Lenkung des Verkehrs, zur strategischen Planung des Ausbaus der Verkehrswege und zur Verkehrsreduzierung in stark belasteten Stadtgebieten.
Auszug Homepage Stadt Güstrow:
Die Verkehrsentwicklungspläne zeigen als fachliche Grundlage den Handlungsbedarf städtischer Verkehrspolitik auf und münden in Handlungskonzepten, die Maßnahmen zur Gestaltung von Verkehrsabläufen und Prioritäten für die einzelnen Verkehrsarten vorschlagen. Die Lösung der städtischen Verkehrsprobleme ist nur möglich, wenn eine Vielzahl von verkehrsplanerischen Maßnahmen gegenseitig aufeinander abgestimmt zu einem Handlungskonzept zusammengefasst werden. Diese Erkenntnis führt zwingend zu einer integrativen Betrachtungsweise innerhalb der Verkehrsentwicklungsplanung. Neben der gleichwertigen Betrachtung der für die Barlachstadt relevanten Verkehrsarten Fußgängerverkehr, Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr mit dem Stadtbusverkehr, motorisierter Individualverkehr und Straßengüterverkehr zielen die Verkehrsentwicklungspläne auf eine Integration von baulichen, technischen, bauleitplanerischen, preis- und ordnungspolitischen Maßnahmen ab.
Es kommt insbesondere zu bestimmten Tageszeiten und in der Tourismussaison zu vermehrten Problemen bei der Bewältigung des Verkehrs in der Hansestadt Wismar. Erst recht wirkt die Verkehrsführung bei Baustelleneinrichtungen und Sperrungen planlos und unabgestimmt.
Insbesondere die Altstadt wird durch Emissionen, durch konkurrierende Verkehrsteilnehmer um den geringen Verkehrsraum sowie Staus belastet. Weiterhin stehen größere Verkehrsprojekte an wie der Bau der Unterführung der Poeler Straße und der Hochbrückenersatzbau.
Weiterhin fehlt es an gesamtheitlichen integrierten Lösungen für den Ausbau der Verkehrsarten des Umweltverbundes. Ziel eines Verkehrsentwicklungsplans ist eine umweltverträgliche, nachhaltige Mobilitätsstrategie, die alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt behandelt.
Verkehrsthemen und wahrgenommene Probleme sind in den letzten Jahren gehäuft in Anträgen aller Fraktionen (vgl. Anlage) aufgegriffen worden, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, den akuten Lösungsbemühungen eine grundsätzliche Gesamtstrategie vorzuschalten.
Um einen aussagekräftigen Verkehrsentwicklungsplan aufstellen zu können, muss der aktuelle Modal Split bekannt sein. Die letzten Zahlen zum Modal Split stammen aus dem Jahr 1995 und sind heute nicht mehr aussagekräftig. Konkrete Ziele zur Erhöhung des Anteils von bestimmten Verkehrsträgern bestehen in der Verwaltung derzeit nicht. (siehe Bericht/Antwort BA/2018/2623-01)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,8 kB
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