Beschlussvorlage - VO/2018/2847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 154.000 EUR zur Deckung des städtischen Eigenmittelanteils für die Maßnahme „Kreuzschifffahrt Nassbaggerung“ zu.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 7 Abs. 6 Nr. 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 125.000 EUR bis 250.000 EUR.

 

Die geplanten Gesamtkosten für die Maßnahme „Kreuzschifffahrt Nassbaggerung“ belaufen sich auf 770.000 EUR. Ausgehend von einer Förderquote in Höhe von 80 % aus GA Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) erhält die Hansestadt Wismar für diese Maßnahme 616.000 EUR. Der städtische Eigenmittelanteil beträgt somit 154.000 EUR. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018/2019 nicht veranschlagt und daher außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Gem. § 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Unvorhersehbarkeit liegt vor, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt war und insofern die Planung der Mittel nicht möglich war. Im Zuge der Nassbaggerarbeiten am LP 17 Kreuzschifffahrtsanleger ist durch eine aktuelle Peilung der Wendeplatte festgestellt worden, dass es hier zu Umschichtungen aufgrund der Schraubwirkungen bei Schiffsbewegungen durch die Heck- und Bugstrahlruder sowie durch seeseitige Einträge durch auflandigen Starkwind bei Nordwest-Wetterlagen gekommen ist. Für die Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist eine Anpassungsbaggerung erforderlich.

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen müssen zudem sachlich und zeitlich unabweisbar sein. Sachliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn die Gemeinde durch eine gesetzliche oder vertragliche Regelung zur Leistung verpflichtet ist oder wenn das Unterlassen der Leistung einen Nachteil für die Gemeinde nach sich ziehen würde. Zeitliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn mit der Leistung nicht gewartet werden kann und sie damit unaufschiebbar ist.

Die zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem Fakt, dass die Kosten der Anpassungsbaggerung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich in die Förderung der Maßnahme „Ausbau des Kreuzschifffahrtsanleger“ aufgenommen wurde und mit max. 90 % gefördert werden könnte.

 

Darüber hinaus muss die Deckung durch überplanmäßige Erträge/ Einzahlungen oder Ersparnisse bei Aufwendungen/ Auszahlungen gewährleistet sein.

Die Deckung der bereitzustellenden Eigenmittel in Höhe von 154.000 EUR soll durch Einsparungen bei den anteiligen Kosten für Straßenreinigung sowie Regenwasserbeseitigung erfolgen.

 

Die Aufgaben der Straßenreinigung als auch die der Entwässerung werden durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar erbracht. Sowohl die dabei anfallenden Kosten der Straßenreinigung, die gem. Kommunalabgabengesetz M-V im Allgemeininteresse erfolgt, als auch die Kosten für die Straßenentwässerung werden vom Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb an die Hansestadt Wismar weiterberechnet und dort als Aufwand im Produkt „Straßenverwaltung“ des Teilhaushalt 08 – Bauen, Planung, Bauordnung, Denkmalpflege - berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung werden durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb die für das Planjahr zu erwartenden Kosten gewissenhaft geschätzt. Hier fließen die Erfahrungen der Vorjahre sowie bekannte bzw. angenommene Kosten- und Mengenentwicklungen ein. Die so ermittelten Planansätze finden ebenfalls in der Haushaltsplanung der Stadt Berücksichtigung. Nach Ende des Wirtschaftsjahres werden im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses die Planzahlen überprüft und über Nachkalkulationen die tatsächlich angefallenen Kosten ermittelt. Der Jahresabschluss sowie die entsprechenden Nachkalkulationen für das Jahr 2017 wurden durch den Wirtschaftsprüfer im Juni 2018 geprüft.

 

Der öffentliche Anteil an der Straßenreinigung sowie für sonstige Reinigungsleistungen für das Jahr 2017 beläuft sich insgesamt auf 682.800 EUR. Da die Hansestadt Wismar im Jahr 2017 für Reinigungsleistungen bereits 82.000 EUR an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb überwiesen hat, ergibt sich im Jahr 2018 eine Restzahlung für die Straßenreinigung in Höhe von 600.800 EUR (Planansatz: 690.00 EUR). Es werden somit im Jahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 89.200 EUR absehbar eingespart.

 

Für die Straßenentwässerung wurden durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb für das Jahr 2017 Kosten in Höhe von 241.700 EUR ermittelt. Der Planansatz im städtischen Haushalt beträgt für diese Aufwandsposition insgesamt 410.000 EUR. Aus dem bestehenden Differenzbetrag in Höhe von 168.300 EUR werden 100.000 EUR für dringend notwendige Reparaturmaßnahmen der Straßenunterhaltung verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 68.300 EUR werden in 2018 absehbar eingespart.

 

Die benannten Einsparungen im Bereich der öffentlichen Anteile Straßenreinigung und -entwässerung sollen iHv. 89.200 EUR und 64.800 EUR zur Deckung des außerplanmäßig bereitzustellenden städtischen Eigenmittelanteils für die Nassbaggerung eingesetzt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 04:

57100.5231000

Aufwand in Höhe von

770.000 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt 04:

57100.7231000

Auszahlung in Höhe von

770.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt 04:

57100.4144200

Ertrag in Höhe von

616.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt 08:

54901.5229510

54901.5229520

Minderaufwand in Höhe von

89.200 € 64.800 €

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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