14.11.2018 - 5 Beschluss des Hauptausschusses gem. § 5 Abs. 2 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 14.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Melanie Hein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Bojahr, Herr Dr. Zielenkiewitz, Herr Rickert, Herr Jörss, Herr Domke,
Frau Bansemer
Frau Bansemer erläutert, dass die Maßnahme „Kreuzschifffahrt Nassbaggerung“ im Zusammenhang mit der Herrichtung des Liegeplatzes 17 für die Kreuzfahrtschiffe steht.
Die geplanten Kosten belaufen sich auf ca. 770.000 €. Für die Umsetzung der Maßnahme wird eine 80-%ige Förderung aus GA-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) in Aussicht gestellt, dies entspricht 616.000 €. Der städtische Eigenanteil beträgt 154.000 € und soll außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der Eigenmittel soll durch Einsparungen bei den anteiligen Kosten für Straßenreinigung und Regenwasserbeseitigung erfolgen.
Die Mitglieder des Finanzausschusses sehen die Vorlage zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln als hinreichend begründet an.
Bei der Einreichung von Fraktionsanträgen, die sich auf den städtischen Haushalt auswirken (Mehraufwendungen/ -auszahlungen oder Mindererträge/ -einzahlungen), ist gemäß
§ 31 Abs. 2 S.2 KV M-V i.V.m. § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar auch eine Deckungsmöglichkeit mit anzugeben. Die Mitglieder des Finanzausschusses bitten die Verwaltung hierbei zukünftig um Unterstützung und Mitteilung, ob entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung eines Fraktionsantrages zur Verfügung stehen.
Hierzu wird vorgeschlagen, den Fraktionsantrag sowie dessen Finanzierung im Finanzausschuss zu beraten und anschließend der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Dr. Zielenkiewitz fragt, ob Beschlussvorlagen, für die der Hauptausschuss zuständig ist, nicht auch von der Bürgerschaft beschlossen werden können, um Aufwendungen für den Hauptausschuss einzusparen.
Frau Bansemer informiert, dass in der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar die Zuständigkeiten und Wertgrenzen des Hauptausschusses geregelt sind. Diese müsste dann geändert werden.
Herr Domke schlägt vor, eine Anpassung der Aufgaben des Hauptausschusses in der Hauptsatzung zunächst im Präsidium zu erörtern.