Beschlussvorlage - VO/2018/2818
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines "Digitalen Innovationszentrums" im Alten Hafen über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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04.09.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft stimmt dem Grundsatzbeschluss über die Einrichtung eines „Digitalen Innovationszentrums“ im Alten Hafen über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH zu.
- Die Bürgerschaft befürwortet den Erwerb eines Miteigentumsanteils (Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des ehemaligen Sozialgebäudes im Alten Hafen) durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH zur Errichtung eines „Digitalen Innovationszentrums“.
- Das Gesamtinvestitionsvolumen umfasst voraussichtlich Brutto 1.500.000,00 €. Darin enthalten sind der Kaufpreis, die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Ausstattung der Räumlichkeiten im Objekt.
- Für das Projekt „Digitales Informationszentrum“ wurde von Seiten des Wirtschaftsministeriums der Hansestadt Wismar eine 90 %ige Förderung zugesichert. Die anteiligen 10 % übernimmt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH.
- Nach Aushändigung des Fördermittelbescheides wird die Hansestadt Wismar diesen an die Wirtschafsförderungsgesellschaft Wismar mbH zur Erfüllung der Aufgaben per Vertrag weiter reichen.
- Die finanziellen Auswirkungen sind im Nachtragshaushalt der Hansestadt Wismar darzustellen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge der immer schneller fortschreitenden Digitalisierung ist es ein nachhaltiger Wunsch, insbesondere seitens der Landesregierung, an ausgewählten Hochschul- und Universitätsstandorten „Digitale Innovationszentren“ einzurichten. Ein solches Zentrum dient als Brutstätte für Startup-Unternehmen und als strategische Plattform für die Unterstützung und die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationsbranche. In Zusammenarbeit mit dem TGZ können erfolgsversprechende Unternehmen sich dort bis zu Marktreife weiterentwickeln. Weiterhin plant die ForschungsGmbH der Hochschule Wismar, die künftiger Betreiber dieses Zentrums wird, eine Art Begegnungsstätte für Bürger und Bürgerinnen etc., um sich hier über die digitale Zukunft auszutauschen und der Gesellschaft dieses Thema in Gänze näher zu bringen. Ziel ist es, die Wirtschaft/Gesellschaft des Landes nachhaltig in ihrem Digitalisierungsbestreben zu unterstützen und so die digitale Transformation voranzubringen.
Regionale Partner, Ideenträgern, Gründerinnen, Gründer und Startups mit digitalen Geschäftsideen, sollen dort gute Bedingen vorfinden, um ihre Ideen umzusetzen, mit Bereichen zum gemeinsamen Arbeiten (Co-Working), mit Kreativ- und Werkstatträumen und mit einem „Baukasten“ an Unterstützungsangeboten, z.B. Coaching und Beratung zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen oder finanziellen Fragen. Zugleich sollen die digitalen Innovationszentren Raum für den Austausch zwischen der Gründer- und Startup-Szene sowie etablierten Unternehmen und Akteuren aus der Wissenschaft und Gesellschaft bieten. Bestehende Unternehmen können so von der Innovationskraft und dem digitalen Knowhow der „Neuen“ und die „Neuen“ von der unternehmerischen Erfahrung und den Geschäftsbeziehungen der „Etablierten“ profitieren, bis hin zu neuen gemeinsamen Geschäftsmodellen.
Ziel ist es, einen Begegnungsort zu haben, in dem sowohl Unternehmen Problemstellungen darstellen, an denen geforscht wird bzw. für die sie Partner benötigen (Wissens- & Technologietransfer), als auch aktuelle Vorhaben oder Ergebnisse, die durch Wissenschaftler vorgestellt werden (Wissens- & Technologietransfer). Also eine Begegnungsstätte zwischen Ideenträgern, Unternehmen, Forschung und Gesellschaft, um kleinere Events und zielgruppenbezogene Veranstaltungen durchzuführen.
Die Errichtung eines solchen Zentrums muss entsprechend der immer schnelleren Entwicklung, zeitnah erfolgen. Das Erdgeschoss im ehemaligen Sozialgebäude im Alten Hafen bietet hierfür mit dem noch vorhandenen Industrie-Charakter eine optimale Voraussetzung.
Die Gewerbeeinheit wird im sanierten Zustand gekauft und mit einem langfristigen Mietvertrag an die ForschungsGmbH der Hochschule Wismar, als Betreiber, übergeben.
Von Seiten des Wirtschaftsministeriums wurde der Hansestadt Wismar in Aussicht gestellt, für dieses Gesamtprojekt eine 90 %ige Förderung zu erhalten. Diese wird an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH durchgereicht.
Den 10%igen Eigenanteil übernimmt die Wirtschafsförderungsgesellschaft aus ihren liquiden Mitteln.
Die Grundsatzentscheidung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Senatsentscheidung der Hochschule Wismar.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: Hinweis: Die finanziellen Auswirkungen werden im Nachtragshaushalt dargestellt.
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
