04.09.2018 - 5 Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines "Digit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 04.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Herr Schwarzrock, Frau Teß, Herr Berkhahn, Herr Kremp, Herr Prof. Dr. Wißotzki
Herr Berkhahn und Herr Kremp erläutern, dass es geplant ist, im Sozialgebäude am Alten Hafen ein „Digitales Innovationszentrum“ aufzubauen. Hierfür sollen die Flächen des Erdgeschosses von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erworben und an die Hochschule Wismar (übernimmt die Federführung des Projektes) vermietet werden. Seitens der Landesregierung wurden für dieses Projekt Fördermittel in Aussicht gestellt. Auch andere Städte in Mecklenburg-Vorpommern planen die Errichtung eines solchen Zentrums.
Herr Prof. Dr. Wißotzki (Fachgebiet: Grundlagen der Wirtschaftsinformatik/ betriebliche Modelle) stellt den Ausschussmitgliedern das Konzept zum „Digitalen Innovationszentrum“ vor und informiert u.a.:
- es soll ein Anlaufpunkt für verschiedene Zielgruppen sein (Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Bürger/ Gäste)
- der Gesellschaft soll das Thema „Digitalisierung“ näher gebracht werden
- das Zentrum soll ein Ort werden, an dem man Ideen zum Thema Digitalisierung entwickeln bzw. umsetzen kann
- Wissenschaft und Wirtschaft können gemeinsam Forschungsprojekte entwickeln
- bislang unbekannte Technologien/ Projekte können vorgestellt werden
- es sind mehrere kleine Arbeitsplätze in einem Großraumbüro sowie Konferenzräume geplant, dazu ein öffentlicher Begegnungsraum mit Exponaten der Start-Up-Unternehmen
- nach erfolgter Unternehmensgründung kann das jeweilige Projekt im TGZ fortgeführt werden („Digitales Innovationszentrum“ wird als Vorstufe zum TGZ gesehen)
Frau Teß fragt, ab wann das „Digitale Innovationszentrum“ zur Verfügung stehen wird.
Das Zentrum soll nach Aussage von Herrn Kremp voraussichtlich ab Frühjahr 2020 genutzt werden können.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
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Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft stimmt dem Grundsatzbeschluss über die Einrichtung eines „Digitalen Innovationszentrums“ im Alten Hafen über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH zu.
- Die Bürgerschaft befürwortet den Erwerb eines Miteigentumsanteils (Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des ehemaligen Sozialgebäudes im Alten Hafen) durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH zur Errichtung eines „Digitalen Innovationszentrums“.
- Das Gesamtinvestitionsvolumen umfasst voraussichtlich Brutto 1.500.000,00 €. Darin enthalten sind der Kaufpreis, die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Ausstattung der Räumlichkeiten im Objekt.
- Für das Projekt „Digitales Informationszentrum“ wurde von Seiten des Wirtschaftsministeriums der Hansestadt Wismar eine 90 %ige Förderung zugesichert. Die anteiligen 10 % übernimmt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH.
- Nach Aushändigung des Fördermittelbescheides wird die Hansestadt Wismar diesen an die Wirtschafsförderungsgesellschaft Wismar mbH zur Erfüllung der Aufgaben per Vertrag weiter reichen.
- Die finanziellen Auswirkungen sind im Nachtragshaushalt der Hansestadt Wismar darzustellen.