Beschlussvorlage - VO/2015/1611-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den 3. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung entsprechend der Stadtentwicklungsförderrichtlinie-StadtentwFöRL M-V vom 12.10.2016 folgende Prioritätenliste:

 

  1. Sanierung und Ergänzungsbau Kurt-Bürger-Stadion
  2. Sanierung Breite Straße


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Entsprechend dem Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014-2020 ist in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt EU-Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes bereitzustellen.

 

Voraussetzung für eine künftige Förderung ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Die 2. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde in den Jahren 2012/13 erstellt und am 26.09.2013 (VO/2013/0739) in der Bürgerschaft beschlossen. Das Operationelle Programm (OP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014-2020 wurde am 29.10.2014 durch die europäische Kommission genehmigt.

 

Auf Grundlage des Operationellen Programms sind in den ISEKs die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen, herauszuarbeiten, differenziert darzustellen und mit Entwicklungszielen zu erreichen.

 

Mit der zusätzlichen Prioritätenliste und Projektbeschreibung (im Hinblick auf das Vorhaben Sanierung Breite Straße handelt es sich um eine Aktualisierung) für den 3. Projektaufruf der EFRE Förderperiode 2014-2020 wurde den Erfordernissen des Operationellen Programms des Landes M-V zum Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE) Rechnung getragen, so dass auf dieser Grundlage Förderanträge gestellt werden können.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre (2019-2022)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42400.6816620/07

(EFRE-Förderung Stadion)

 

Einzahlung in Höhe von

3.604.500 €

61200.6926300/09

(Kredit Stadion)

 

1.201.500 €

 

54101.6816620/08

(EFRE-Förderung Breite Straße)

 

1.575.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

42400.7852200/07

(Sanierung und Ergänzungs-bau Stadion)

 

Auszahlung in Höhe von

4.806.000 €

 

54101.7854200/08

(Breite Straße)

 

2.100.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

Sanierung und Ergänzungsbau Kurt-Bürger-Stadion

Die Maßnahme ist im Haushalt 2018/2019 mit Auszahlungen in Höhe von 2.872.500 € veranschlagt (Zeitraum 2018-2021) und komplett kreditfinanziert genehmigt worden. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich entgegen der Planung auf 4.806.000 €. Berücksichtigt sind nunmehr zusätzliche Kostengruppen sowie das derzeitige Preisniveau unter Einbeziehung der sehr guten Konjunktur und einer damit verbundenen hervorragenden Auftragslage für die Unternehmen  zzgl.  entsprechender Kostensteigerung über den Verlauf der geplanten Bauzeit. Durch eine EFRE-Förderung in Höhe von 75 % (entspricht 3.604.500 €) würde sich die Kreditaufnahme auf 1.201.500 € reduzieren. Die Maßnahme wäre damit trotz erheblicher Kostensteigerung finanziert.

 

Breite Straße:

Im Rahmen der Haushaltsplanung ist die Maßnahme in der Prioritätenliste für den Zeitraum 2022-2023 vorgesehen gewesen. Angedacht ist ein Maßnahmentausch (Breite Straße gegen Spiegelberg/Fischerstraße/Hinter dem Chor – geplant 2021-2022) innerhalb der Prioritätenliste in der Altstadt. Dieser Tausch ist im Rahmen des 3. Projektaufrufes EFRE sinnvoll, da für die Breite Straße bereits ein Ingenieurvertrag für die Planung vorliegt. Darüber hinaus haben die Versorgungsträger ihre Leitungssysteme in der Breiten Straße bereits erneuert; im Spiegelberg müssten alle Systeme komplett erneuert werden, was hinsichtlich der Bauzeit mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Zur Finanzierung der Breiten Straße waren ursprünglich Städtebaufördermittel angedacht, bei denen es jedoch eine sog. Kappungsgrenze für die einzusetzenden Fördermittel je Quadratmeter (max. 185 €/m²) gibt. Bei der aufwendigen Bauweise in der Breiten Straße würde diese Grenze deutlich überschritten werden. Im Rahmen der EFRE-Förderung gibt es eine derartige Grenze nicht, hier wird eine max. Förderung von 75% gewährt (entspricht 1.575.000 € bei Gesamtkosten von 2.100.000 €). Darüber hinaus erfüllt die Breite Straße die EFRE-Kriterien hinsichtlich der Umweltqualität (Lärmminderung, Begrünung, Aufenthalt) und ist von höherer wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und verkehrlicher Bedeutung gegenüber dem Spiegelberg.

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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