10.09.2018 - 5 3. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 10.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Die Frage von Herrn Rakow zu den Projektkosten und dem jeweiligen Fördervolumen beantwortet Frau Bansemer.
Herr Hilse möchte wissen, wann mit der Sanierung der Breiten Straße begonnen wird.
Frau Domschat-Jahnke verweist auf die zuerst notwendige baufachliche Prüfung, dann erfolgt die Ausschreibung. Frühestens im Jahr 2021/2022 kann damit begonnen werden
Frau Runge möchte wissen, ob die Stadt für beide Projekte eine Förderung bekommt und Herr Tiedke fragt, ob, wenn sich die Kosten beim Stadion erhöhen, dann trotzdem eine Förderung greift.
Frau Bansemer geht auf die Fragen ein.
Herr Kargel verweist auf die planerischen Festsetzungen bei der Sanierung und den Ergänzungsbau des Kurt-Bürger-Stadions und die Nutzung für den Sport als wichtige Trainings- und Wettkampfstätte. Bei der Sanierung der Breiten Straße würde er eine Informationsveranstaltung für die Bürger begrüßen.
Frau Seidenberg möchte wissen, ob bei der Planung der Breiten Straße eine Fahrradspur vorgesehen ist. Die Frage beantwortet Herr Rittemann.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den 3. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung entsprechend der Stadtentwicklungsförderrichtlinie-StadtentwFöRL M-V vom 12.10.2016 folgende Prioritätenliste:
- Sanierung und Ergänzungsbau Kurt-Bürger-Stadion
- Sanierung Breite Straße
Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.
Frau Bansemer erklärt, dass für die Förderperiode 2014-2020 beabsichtigt ist, EU-Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes bereitzustellen. Voraussetzung für eine künftige Förderung ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Die Sanierung und ein Ergänzungsbau Kurt-Bürger-Stadion ist im Haushalt 2018/2019 mit Auszahlungen in Höhe von über 2 Mio € für den Zeitraum von 2018-2021 veranschlagt und komplett kreditrefinanziert worden. Durch eine EFRE-Förderung in Höhe von 75 % würde sich die Kreditaufnahme reduzieren. Die Maßnahme wäre damit trotz erheblicher Kostensteigerung finanziert.
Bei der Breiten Straße ist im Rahmen der Haushaltsplanung die Maßnahme in der Investitionsliste für den Zeitraum 2022-2023 vorgesehen. Hier ist aber ein Maßnahmentausch der Straße mit der Straße Spiegelberg innerhalb der lnvestitionsliste geplant.
Dieser Tausch ist im Rahmen des Projektaufrufes sinnvoll, da für die Breite Straße bereits ein Ingenieurvertrag für die Planung vorliegt und die Versorgungsträger ihre Leitungssysteme bereits in der Breite Straße erneuert haben, sodass auch der zeitliche Rahmen der Umsetzung gem. der Förderkulisse eingehalten werden kann. Ursprünglich waren in der Breiten Straße Städtebaufördermittel angedacht, wobei es eine sogenannte Kappungsgrenze für die einzusetzenden Fördermittel je Quadratmeter gibt. Im Rahmen der EFRE-Förderung gibt es eine derartige Grenze nicht, deshalb wird eine Förderung von 75 % gewährt, was gegenüber der Städtebauförderung zu einer höheren Fördersumme führt.
Herr Kargel dankt Frau Bansemer für ihre Erläuterungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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