Beschlussvorlage - VO/2018/2764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der

Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB

sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten

Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet

Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der

Stellungnahme der

 

– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

berücksichtigt werden.

Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der

Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über

Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

im Norden: durch den Küstenwald

im Osten / Süd-Osten : durch das Grundstück der Median-Klinik

im Süd-Westen / Nord-Westen: durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen Wohngebietes,

bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10

BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich

bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung

während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Bürgerschaft der HWI hat auf ihrer Sitzung am 26.10.2017 (VO/2017/2391) beschlossen,

dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird.

 

Die Planung wurde infolgedessen ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erarbeitet.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 15.02.2018 (VO2018/2558) gefasst.

Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 2 (2) BauGB

fand in der Zeit vom 12.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 und die öffentliche Auslegung

gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.04.2018 bis einschließlich 08.05.2018 statt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden

sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung

versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1)

 

Der Bebauungsplan, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) sowie die

Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.

 

Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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