Beschlussvorlage - VO/2018/2759
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 67/06/1 "Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum, Teilbereich Nord", 2. Änderung
Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.08.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der
- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:
im Nordosten:von der Störtebekerstraße
im Südosten: von einer Linie ca. 50 m östlich der Straße Zum Netzboden sowie vom Parkplatz am Promenadencenter
im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade
im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße
bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2)
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 2. Änderung in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat auf ihrer Sitzung am 26.10.2017 (VO/2017/2394) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Die vorliegende Planung wurde infolgedessen im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erarbeitet.
Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 am Planverfahren beteiligt worden; die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 15.02.2018 (VO/2018/2556) gefasst.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 04.04.2018 bis einschließlich 08.05.2018 statt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.
Der Bebauungsplan, bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B – Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend dem Abwägungsbeschluss angepasst.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
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Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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| Einzahlung in Höhe von |
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| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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451 kB
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3
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(wie Dokument)
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477,2 kB
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