Beschlussvorlage - VO/2018/2621
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Freiflächengestaltung des Heilig-Geist-Hofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.04.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Der Heilig-Geist-Hof befindet sich im Block 26 des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar“. Der Innenhof ist durch ein Torhaus von der Neustadt aus zugänglich und ist im Norden von den Wohngebäuden Neustadt 1 a und b, im Osten von dem Wohngebäude Neustadt 1 c-e („Prövnerinnenhaus“), im Süden von der Heilig-Geist-Kirche und im Westen vom Langhaus der Heilig-Geist-Kirche mit Anbau umschlossen. Die den Innenhof umschließende Bebauung ist denkmalgeschützt.
Der Innenhofbereich erstreckt sich über 3 Flurstücke (866/3, 866/10, 866/12), die jeweils einen anderen Eigentümer haben.
Flurstück 866/3: Kirchgemeinde St. Nikolai/Heilig Geist, Lübsche Straße 31, 23966 Wismar
Flurstück 866/10: Diakonie im nördlichen Mecklenburg gGmbH, Am Wasserturm 4, 23936 Grevesmühlen
Flurstück 866/12: Wohnungsbaugesellschaft mbH der HWI, Juri-Gagarin-Ring 55, 23966
Wismar
Die Nutzung des Innenhofes erfolgt nicht ausschließlich nur durch die Anwohner. Der Hofbereich ist für die Öffentlichkeit zugänglich und wird zunehmend für Konzerte, Lesungen und auch für Festspiele genutzt. Insbesondere findet in der Heilig-Geist-Kirche jährlich das Eröffnungskonzert der Mecklenburg–Vorpommern–Festspiele statt.
Der Gesamtzustand des Innenhofes stellt inzwischen seit Jahren einen städtebaulichen Missstand dar. Er ist sanierungsbedürftig. Insbesondere auch wegen der zahlreichen privaten und öffentlichen Veranstaltungen soll der Innenhof aufgewertet werden.
Die Grünanlagen mit ihren Bepflanzungen und Einfassungen, sämtliche Wege einschließlich einer Rampe zu den Toiletten im Anbau des Langhauses, verschiedene Zugangsbereiche und der historische Brunnen sollen saniert werden. Die Anordnung der Mülltonnen soll verbessert werden. Zudem soll eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Aufwertung des Innenhofs ist auch die Erneuerung der Regenentwässerung für die hofseitigen Dachflächen der den Innenhof umschließenden Bebauung und der befestigten Wegeflächen geplant. Zudem muss die Regenentwässerung neu verlegt werden. Zusätzlich soll eine punktuelle Beleuchtung des diagonalen Hauptweges und von 2 Baumscheiben erfolgen.
Die Kosten der beschriebenen Maßnahme wurden auf insgesamt 364.040,99 € berechnet. Davon wurden 313.409,30 € als zuwendungsfähigen Kosten gemäß der Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) ermittelt. Die Differenz von 50.631,69 € übernehmen die Grundstückseigentümer.
Die Maßnahme soll als private Außenanlage gemäß Punkt G 10 (2) in Verbindung mit Punkt E 6.3 der StBauFR M-V aus Städtebauförderungsmitteln finanziell unterstützt werden. Die Förderung soll vor dem Hintergrund der überwiegend öffentlichen Nutzung 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, 235.056,98 €, betragen. Die Differenz von 78.352,32 € übernehmen ebenfalls die Grundstückseigentümer.
Die anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 236.000,00 € soll aus Städtebauförderungsmitteln erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103 7882110 51103 667100 | Auszahlung in Höhe von | 143.000 € 93.000 € SSV Altstadt |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103467100
| Ertrag in Höhe von | 93.000 € SSV Altstadt |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Bei den geplanten Städtebauförderungsmitteln handelt es sich um Mittel der gesicherten Finanzierung und um zweckgebundene Einnahmen.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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264,1 kB
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