Fraktionsantrag - VO/2018/2627
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktionsplan gegen Vermüllung in einigen Stadtteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.03.2018
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Geplant
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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08.01.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, einen Aktionsplan gegen die Vermüllung in einigen Stadtteilen zu erarbeiten. Dieser sollte folgende Eckpunkte berücksichtigen:
1. Evaluierung von illegalen Müllplätzen und Vermüllungsschwerpunkten in den Stadtteilen
2. Evaluierung der Situation im Umfeld der Müllbehälter
3. Evaluierung der Dichte an Papierkörben in den Problemregionen
4. Präventive Maßnahmen zur Erziehung zur Müllvermeidung in Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen
5. Regelmäßige Kontrollen von illegal entsorgtem Müll und Ahndung mit Verwarn- und Bußgeldern
6. Überprüfung der Intervalle für Abfuhren bzw. Papierkorbentleerung
7. Angebot für Hundebesitzer an Spendern für Hundekot-Tüten und Entsorgungsmöglichkeiten für diese
8. Verbesserung der Reaktionszeiten bei gemeldeter illegaler Müllentsorgung
Sachverhalt
Begründung:
Leider ist in der Hansestadt Wismar festzustellen, dass es in einigen Stadtteilen zu einer regelrechten Vermüllung kommt. Gerade in der laubfreien Zeit werden illegale Müllabladeplätze in Grün- und Parkanlagen augenscheinlich. Das Umfeld der Müllbehälter-Stellplätze ist regelmäßig betroffen. Teilweise sind ganze Straßen und Wege vermüllt.
Zum einen muss alles getan werden, um ausreichend Müllbehälter, eine notwendige Dichte an Papierkörben und Entsorgungseinrichtungen bereit zu stellen. Zum andren muss auf Prävention gesetzt werden, dies oft schon bei den jüngsten und jungen Bewohnern.
Gegen illegale Müllentsorgung ist auch repressiv vorzugehen. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sollten angesichts der Zunahme des Problems angemessen geahndet werden.
