Beschlussvorlage - VO/2018/2560

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr 46/97 wir wie folgt begrenzt:

im Nordwesten:durch die Grünfläche (Ruderalfläche) Haffeld im Abstand von ca. 250 m zur

Küstenlinie Wismarbucht

im Nordosten:vom Wolfsburger Graben

im Süden:vom Betriebsgelände Fa. Egger, Baufeld GI 3

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 46/97, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Unternehmen EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG beabsichtigt in Ergänzung zum bestehenden bereits gewerblich genutzten Firmengelände die Erweiterung der vorhandenen Leim- und Tränkharzanlage auf dem eigenen Grundstück. Die für den Bau vorgesehene Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46/97 als „Industriegebiet“ und gleichzeitig als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaftfestgesetzt. Eine Bebauung wäre derzeit nicht zulässig.

Auf dem jetzt gewerblich genutzten Firmengelände wiederum besteht keine Möglichkeit zum Ausbau der Anlage.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2018 (siehe Anlage 2) beantragt das Unternehmen deshalb die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46/97.

Ziel der Planung ist die Umwandlung der derzeit festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in ein bebaubares Industriegebiet. Art und Maß der baulichen Nutzung, wie z.B. Baufelder, zulässige Gebäudehöhen etc. sind hier entsprechend dem Konzept in Anlage 2 festzusetzen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung nimmt eine Fläche von ca. 2,6 ha ein.

Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Inanspruchnahme der derzeitigen  Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind im Bau-leitplanverfahren entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Des weiteren werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens voraussichtlich u.a. Untersuchungen zu den aus der Anlagenerweiterung her-rührenden Schallemissionen und den daraus resultierenden Immissionen, zu luftverunreinigenden Emis-sionen und Immissionen, zum Verkehrsaufkommen, zur Wasserver- und Entsorgung sowie zum Eingriff in die Landschaft und der damit verbundenen Veränderung des Landschaftsbildes erforderlich sein.

 

Städtebauliche Gründe stehen dem Vorhaben zur Erweiterung einer vorhandenen Leim- und Tränkharz-anlage nicht entgegen.

 

Zur Erarbeitung des Bauleitplanes wird zwischen der Hansestadt Wismar und dem Unternehmen ein Städtebaulicher Vertrag (siehe Anlage 3) geschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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