Fraktionsantrag - VO/2018/2541
Grunddaten
- Betreff:
-
Datenschutzbericht für die Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, einen Datenschutzbericht für die letzten 4 Jahre bis zur März-Sitzung der Bürgerschaft vorzulegen.
Eckpunkte dieses Datenschutzberichtes für die vergangenen 4 Jahre sollen sein:
- Verantwortlichkeit für den Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung gemäß § 20 DSG M-V,
- Häufigkeit der Schulungen und Fortbildungen im Datenschutzrecht,
- Häufigkeit und Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen von Datenschutz,
- Häufigkeit und Ergebnissen der Freigaben und Vorabkontrollen gemäß § 19 DSG M-V,
- Umfang und Aktualität des Verfahrensverzeichnisses nach § 18 DSGM-V,
- Wie viele Verfahrensbeschreibungen im jeweiligen Jahr angelegt, erneuert oder außer Kraft gesetzt wurden,
- Anzahl der Anträge nach § 24 DSG M-V.
Das Sicherheitskonzept nach § 22 Abs. 5 DSG M-V ist dem Bericht beizufügen. Die dem Dienstgeheimnis unterliegenden Verfahren sind unkenntlich zu machen, soweit das Geheimnis reicht.
Der Bürgermeister wird zudem beauftragt, in diesem Datenschutzbericht zu erläutern, welche Schritte in die Wege geleitet wurden oder werden, um die EU-Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 umzusetzen und welche personellen und sachlichen Ressourcen eingesetzt wurden oder werden.
Sachverhalt
Begründung:
Das Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln bislang unter anderem den Umgang der Behörden mit personenbezogenen Daten.
Die Hansestadt Wismar erhebt, verarbeitet, speichert massenhaft personenbezogene Daten von Bürgern und Gästen der Hansestadt Wismar. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar sollte sich einen Überblick verschaffen, wie mit den Grundsätzen Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung (Datensparsamkeit), Richtigkeit, Zeitliche Beschränkung (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit sowie der Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Grundsätze in der Stadtverwaltung umgegangen wird.
Zum 25.05.2018 sind die Neuregelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) umzusetzen. Dies gilt auch für die Verwaltungen.
Bislang wurde jedoch auf die Einhaltung der auf der vorherigen EU-Datenschutzrichtlinie basierenden Regelungen bereits wenig Augenmerk gelegt. Der Bericht soll aufzeigen, wie weit der Datenschutz bislang beachtet und umgesetzt wurde und soll Auskunft geben, welche Anpassungen für das neue Recht vorzunehmen sind und welche personellen und sachlichen Ressourcen dafür vorgesehen sind.
