25.01.2018 - 11.6 Datenschutzbericht für die Hansestadt Wismar

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, einen Datenschutzbericht für die letzten 4 Jahre bis zur März-Sitzung der Bürgerschaft vorzulegen.

 

Eckpunkte dieses Datenschutzberichtes für die vergangenen 4 Jahre sollen sein:

- Verantwortlichkeit für den Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung gemäß § 20 DSG M-V,

- Häufigkeit der Schulungen und Fortbildungen im Datenschutzrecht,

- Häufigkeit und Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen von Datenschutz,

- Häufigkeit und Ergebnissen der Freigaben und Vorabkontrollen gemäß § 19 DSG M-V,

- Umfang und Aktualität des Verfahrensverzeichnisses nach § 18 DSGM-V,

- Wie viele Verfahrensbeschreibungen im jeweiligen Jahr angelegt, erneuert oder außer Kraft gesetzt wurden,

- Anzahl der Anträge nach § 24 DSG M-V.

 

Das Sicherheitskonzept nach § 22 Abs. 5 DSG M-V ist dem Bericht beizufügen. Die dem Dienstgeheimnis unterliegenden Verfahren sind unkenntlich zu machen, soweit das Geheimnis reicht.

 

Der Bürgermeister wird zudem beauftragt, in diesem Datenschutzbericht zu erläutern, welche Schritte in die Wege geleitet wurden oder werden, um die EU-Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 umzusetzen und welche personellen und sachlichen Ressourcen eingesetzt wurden oder werden.

 

 

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, modifiziert, als Einreicher, den Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, einen Datenschutzbericht für die letzten 4 Jahre bis zur Mai-Sitzung der Bürgerschaft vorzulegen.

 

Eckpunkte dieses Datenschutzberichtes für die vergangenen 4 Jahre sollen sein:

- Verantwortlichkeit für den Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung gemäß § 20 DSG M-V,

- Häufigkeit der Schulungen und Fortbildungen im Datenschutzrecht,

- Häufigkeit und Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen von Datenschutz,

- Häufigkeit und Ergebnissen der Freigaben und Vorabkontrollen gemäß § 19 DSG M-V,

- Umfang und Aktualität des Verfahrensverzeichnisses nach § 18 DSGM-V,

- Wie viele Verfahrensbeschreibungen im jeweiligen Jahr angelegt, erneuert oder außer Kraft gesetzt wurden,

- Anzahl der Anträge nach § 24 DSG M-V.

 

Der Bürgermeister wird zudem beauftragt, in diesem Datenschutzbericht zu erläutern, welche Schritte in die Wege geleitet wurden oder werden, um die EU-Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 umzusetzen und welche personellen und sachlichen Ressourcen eingesetzt wurden oder werden.

 

Wortmeldung: Herr Tiedke

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- abgelehnt

 

Ja-Stimmen:13

Nein Stimmen:13