Beschlussvorlage - VO/2017/2440
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 20/91 "Schützenwiese", 1. Änderung,Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.11.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Spilker & Collegen Rechtsanwälte
nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen)
entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der
fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden:durch das Grundstück der Schweriner Straße 14
im Nord-Osten:durch die Schützenwiese
im Süd-Osten:durch Grundstücke des Schillerringes
im Süden:durch die Tankstelle Schweriner Straße
im Westen:durch die Schweriner Straße
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der
örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung
gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung
als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der
Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft der HWI hat auf ihrer Sitzung am 26.02.2015 beschlossen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.
Die Planung wurde gemäß § 13a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erarbeitet.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB fand in der Zeit vom 13.04.2016 bis einschließlich
18.05.2017 und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.10.2016 bis
einschließlich 07.11.2016 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem
Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden.
(Anlage 1)
Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2)
sowie die Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.
Bei der vorliegenden Planung sind gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB flächenhafte Eingriffe in den
Naturhaushalt zulässig und müssen nicht ermittelt und ausgeglichen werden.
Für die im Planverfahren beabsichtigte Nutzungsänderung von Gewerbegebiet in Mischgebiet ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann
ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 BauGB abgesehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,4 MB
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