Beschlussvorlage - VO/2017/2424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Fördervereinbarung wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die auf dem Gelände des ÖSW in jahrelanger Arbeit liebevoll entwickelten Themen- und Demonstrationsgärten gilt es für die ökologische Bildungsarbeit von Kitas und Schulen zu erhalten. Seit 1993 wurde das Gelände durch die QEG entwickelt und seit 2014 von der Protinus Projektentwicklung gGmbH übernommen und zu einem Zentrum für Umweltbildung und Umwelterziehung für Kinder und Jugendlichen ausgebaut. Im letzten Jahr nutzten 7.831 Besucher die Angebote, davon über 4.000 Teilnehmer aus Schulen und Kindertagesstätten. Im Durchschnitt finden 200 Veranstaltung im Jahr statt. Im vorliegenden Konzept werden die angebotenen Themen den Rahmenprogrammen der Schulen unter dem Motto Lernen an einem anderen Ortangepasst bzw. dem Bildungskonzept der Kitas entsprechend verändert. Es gibt verschiedene Angebote zu folgenden Themenblöcken:

        biologische Vielfalt der Pflanzen im ÖSW

        Umwelt und Ökologie im ÖSW

        Tiere im ÖSW

(ausführliche Beschreibung s. Konzept)

Die existierenden Gebäude sind teilweise in einem desolaten Zustand (Scheune), es herrscht Sanierungsstau (s. Unterlagen). Um ein weiteres sicheres Betreiben zu gewährleisten, sind die Baracken I und II durch Instandsetzung schrittweise baulich aufzuwerten.

Die bisherige Gesamtfinanzierungssituation des ÖSW hat sich seit dem Jahr 2014 als nicht auskömmlich erwiesen, so dass für die Sicherstellung einer dauerhaften und nachhaltigen Betreibung des ÖSW eine Neuausrichtung notwendig wird.

Um den Investitionsstau zu beheben, muss für die Einrichtung eine langfristige Sicherheit geschaffen werden. Dies geschieht über eine konzeptionelle Weiterentwicklung. Um dem Träger Investitionsmöglichkeiten zu geben, wird der bestehende Pachtvertrag in einen Erbbaurechtsvertrag umgewandelt (s. VO/2017/2452)

Die Fördervereinbarung berücksichtigt die konzeptionelle Weiterentwicklung und den Erbbaurechtsvertrag.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 280 Tpro Jahr. Davon trägt das Jobcenter ca.155 T, der Träger erbringt Eigenleistungen in Höhe von 30 T. In der Fördervereinbarung sind ca. 85 TZuschuss der Stadt für den Betrieb vorgesehen. Des weiteren soll der durch die Stadt vereinnahmte Erbbauzins erstattet werden. Für den verbleibenden Fehlbetrag werden weitere Drittmittel eingeworben.

Für die geplanten Investitionen sollen Fördermittel eingeworben werden. In der Konzeption werden eine Reihe von möglichen Fördermittelgebern aufgelistet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                        X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920

Aufwand in Höhe von

103.300,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900

Auszahlung in Höhe von

103.300,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

                 X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900

Aufwand in Höhe von

103.300,00

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

              X

freiwillig

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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