06.11.2017 - 7 Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wism...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die anliegende Fördervereinbarung wird beschlossen.

 

Herr Fröhlich führt kurz in die Vorlage ein.

In seinen Ausführungen informiert er zur Entwicklung des Ökologischen Schulungszentrums. Nach der Insolvenz der QEG wurde das ÖSW von der Protinus gGmbH Wismar übernommen. Zwischen der Hansestadt Wismar und der Protinus gGmbH wurde eine Fördervereinbarung abgeschlossen, welche nach einem Jahr entfristet wurde. Der Träger hatte das Gelände stabilisiert und das Angebot wurde gut angenommen. Leider war aufgrund verschiedener Faktoren keine oder nur eine geringe Entwicklung im inhaltlichen Bereich und auch in der Ausstattung möglich. Die Gründe hierfür werden von

Herrn Fröhlich benannt. Ein Hinweis erfolgt auf die Änderung der Eigentumsverhältnisse. Der derzeitige Pachtvertrag zwischen der Hansestadt Wismar und der Protinus gGmbH wird in einen Erbbaurechtsvertrag umgewandelt.

 

Herr Box bittet darum, dass der Geschäftsführer der Protinus gGmbH das Konzept zur Betreibung des

Ökologischen Schulungszentrums vorstellt.

 

Von Herrn Koch erfolgen Informationen zum Konzept.

In seinen Ausführungen informiert er z. B. zur Ausgangslage bei der Übernahme des Ökologischen Schulungszentrums und zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung zur Nutzung für die Kinder- und Jugendlichen. Ebenso informiert er zum Gelände und zu den Gebäuden, welche zu bewirtschaften waren.

Weitere Informationen erfolgen zu Veranstaltungen und Erfolgen. Eine Verdoppelung der Besucherzahlen wurde erreicht. So waren 7800 Besucher vor Ort, davon 4000 Kinder und Jugendliche aus Schulen und Kindertagesstätten.

 

Herr Koch macht in seinen weiteren Ausführungen die Aspekte einer notwendigen Neuausrichtung deutlich. Hierbei spielen die Struktur der Gebäude, personelle Gründe, die Einstellung eines Pädagogen, die Vergabe von Patenschaften sowie die Entwicklung inhaltlicher Angebote eine Rolle. Ebenfalls geht es um die Sicherung eines einzigartigen Geländes für Kinder und Jugendliche.

 

Herr Box fragt nach, ob die Anzahl der Kinder und Jugendlichen benannt werden kann, welche täglich das Ökologische Schulungszentrum nutzen. Ist mit der Anzahl gewährleistet, dass eine pädagogische Fachkraft täglich ihre Arbeitsverpflichtungen wahrnehmen kann?

 

Herr Koch teilt mit, dass die Anfragen höher sind, als die Einrichtung abdecken kann.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen von Frau Lechner, Herrn Hilse und Herrn Nadrowitz.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Ökologische Schulungszentrum nicht nur von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, sondern auch von Senioren. Eine Nachfrage erfolgt bezüglich rechtlicher Hindernisse bei Einstellung einer Lehrkraft. Gab es Überlegungen bezüglich einer Neuausschreibung?

 

Die Beantwortung der Wortmeldungen erfolgt von Herrn Koch und Herrn Fröhlich.

 

Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage VO/2017/2424 abstimmen.

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 2

 

 

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Anlagen zur Vorlage