Beschlussvorlage - VO/2026/0698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Einleitung einer freihändigen Vergabe gemäß §5 (3) VgMinArbV M-V i.V. mit der VOB/A für die Bauleistung: -Restaurierungsarbeiten zum Zwecke der Notsicherung der "Wurzel Jesse"in der St.-Nikolai-Kirche- zu.

 

 

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Sachverhalt

Die Ausmalung der Wurzel Jesse aus dem Jahr 1880 auf mittelalterlichen Bildresten der südlichen Turminnenwand der St.-Nikolai-Kirche ist aufgrund einer starken Feuchtigkeits- und Salzbelastung des Mauerwerks im unteren Wandbereich akut geschädigt und gefährdet.

Die auf einer dünnen Putzschicht ausgeführte mehrlagige Malerei ist in besonderem Maße abgängig. Der gesamte Schichtenaufbau ist gefährdet. Die auf einem Sperranstrich des Mauerwerkes ausgeführte Fassung von 1880 ist gerissen, stellt sich schüsselartig auf und weist erhebliche Hohlstellen auf. Freiliegender Putz ohne Bemalung sandet ab. Die Schäden steigen auf der Westseite gegenüber dem Eingang an, da Chloride hier nachgewiesenermaßen in größere Höhen aufsteigen. Oberhalb des abgesperrten Wandbildbereiches im Verlauf eines Lüftungsschachtes besteht eine breite Kristallisationszone von ausblühfähigen Schadsalzen.

Ziel ist es, durch die Beauftragung eines Restaurators die Malerei konservatorisch zu sichern und den Zustand visuell zu beruhigen. Diese Arbeiten stellen eine Notsicherung dar und bilden die Grundlage für einen später zu erarbeitenden Managementplan zum langfristigen Erhalt der Malerei.

Gemäß §5 (2) VgMinArbV M-V i.V. mit der VOB/A Abschnitt 1 ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 300.000,- € (netto) nicht übersteigt.

Die geschätzte Auftragssumme liegt unterhalb dieser Wertgrenze.

Die freihändige Vergabe ist ein formelles, aber flexibles Verfahren. Es werden grundsätzlich mindestens drei geeignete Firmen ohne Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Über den Preis und die Leistung kann nach Angebotsabgabe verhandelt werden.

Eine Überprüfung nach TVgG M-V und eine Dokumentation des Verfahrens sind zwingend erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 x

Vorgeschrieben durch: Denkmalerhalt

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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