Beschlussvorlage - VO/2026/0669-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Hansestadt Wismar / Stufe 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 BAUAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Schultze-Dannehl
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 60.2 Abt. Planung
- Verantwortlich:
- Mammitzsch, Kerstin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Begründung: Für den Straßenverkehrslärm, der in vielen Städten und Gemeinden die Hauptlärmquelle darstellt, sind gemäß § 47c BImSchG Bundes- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (~ 8200 Kfz pro Tag) zu kartieren. Basierend auf der Lärmkartierung ist die Hansestadt Wismar gem. § 47d BImSchG verpflichtet einen Lärmaktionsplan (LAP) zu erstellen. Als Kriterium für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird die Überschreitung mindestens eines der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) vorgegebenen Schallimmissionswerte (= Auslösewerte) angesehen. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Im Jahr 2007 wurde die erste Lärmkartierung (Stufe 1) vom LUNG durchgeführt. In dieser ersten Stufe wurden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 6 Mio. Kfz pro Jahr kartiert. Für die Lärmkartierung der Stufe 2 im Jahr 2012 wurden Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht. Anhand dieser Ergebnisse wurde durch die Hansestadt Wismar ein Lärmaktionsplan (Stufe 2) erstellt und im Dezember 2017 auf der Homepage der Hansestadt Wismar veröffentlicht. Im Jahr 2017 erfolgte erneut eine Überprüfung der Lärmkartierung (Stufe 3) durch das LUNG. Es wurden Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr kartiert. Aufgrund dieser Lärmkartierung entstand die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 3). Mittlerweile erfolgt die dritte Fortsetzung (Stufe 4; Anlage 1). Es haben sich zwischen der Stufe 3 und 4 zwar nicht die zu berücksichtigten Straßen geändert, allerdings die Berechnungsgrundlage, weswegen die Lärmkartierungen und damit verbundenen Lärmaktionspläne der verschiedenen Stufen nicht miteinander vergleichbar sind. In Anlage 2 ist dargestellt, welche Straßen für die Lärmkartierung berücksichtigt wurden.
Bei der Lärmkartierung werden die Straßenverkehrsemissionen sowohl für den Zeitraum von 24 Stunden (auch day-evening-night = den genannt; Anlage 3) als auch für den Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (night; Anlage 4) berechnet. Daraufhin werden für diese Zeiträume die Betroffenenzahl mittels eines standardisierten Berechnungsverfahrens ermittelt. Diese Ergebnisse befinden sich im Anhang 2.2 des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 4 (Anlage 1).
Entsprechend § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne (hier Stufe 4) zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
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Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
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(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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