Beschlussvorlage - VO/2025/0489
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Abwassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 30 RECHTSAMT
- Verantwortlich:
- Helms, Christine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.10.2025
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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07.10.2025
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Sachverhalt
Ende 2024 wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar dahingehend angepasst, dass eine getrennte Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser ermöglicht wird. Diese Änderung wurde erforderlich, da eine Einheitsgebühr nicht mehr den Anforderungen der Gebührengerechtigkeit entspricht.
Im Zuge dieser Änderung sollte zunächst die Rechtsgrundlage geschaffen werden. Eine detaillierte Ausgestaltung sollte folgen.
Durch den EVB wurde in den vergangenen Monaten die erforderliche Erhebung von Flächendaten und Versiegelungsgraden vorgenommen.
Je nach Wasserdurchlässigkeit des Befestigungsmaterials der Versiegelungsflächen kann die Abflussmenge Niederschlagswasser pro Quadratmeter jedoch unterschiedlich hoch sein. Daher ist es nicht rechtssicher, für sämtliche Versiegelungsarten die gleichen sog. Abflussbeiwerte zu berücksichtigen und alles mit einem einheitlichen Gebührensatz zu bemessen.
Die Abflussbeiwerte ergeben sich aus der DIN 1986-100 und sind von den Gerichten deutschlandweit mehrheitlich anerkannt. Die DIN sieht eine sehr kleinteilige Aufteilung der unterschiedlichen Versiegelungsarten vor. Diese ist nicht praktikabel und bürgerfreundlich umsetzbar. Daher können Versiegelungsarten gleichen Typs zusammengefasst werden.
Folgende Abflussbeiwerte wurden in die Satzung aufgenommen:
Dachflächen ohne Regenspeichereffekt (DF)
z.B. Metall, Glas, Schiefer, Faserzement, Ziegel, Abdichtungsbahnen 1,0
Dachflächen mit Regenspeichereffekt z.B. begrünte Dachflächen (DFG) 0,3
Vollversiegelte Flächen (VV)
z.B. Beton- oder Asphaltdecken, Pflaster mit Fugenversiegelung 1,0
Starkversiegelte Flächen (TV)
z.B. Betonsteinpflaster in Sand oder Schlacke
verlegt, Pflasterflächen, Fugenanteil > 15% und kleiner 0,7
Schwachversiegelte Flächen (SV)
z.B. lockerer Kiesbelag, Schotterrasen,
Verbundsteine mit Sickerfugen, Sickersteine, Rasengittersteine 0,3
Dies bedeutet beispielsweise, starkversiegelte Flächen werden nur mit 70% des Gebührensatzes
veranlagt, schwachversiegelte zu 30%.
Zusätzlich zu den obenstehenden Abflussbeiwerten können auch Zisternen gebührenmindernd
berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Erhebungsverfahrens konnten im Stadtgebiet rund 350 genehmigte Zisternen mit angeschlossenen Flächen von ca. 29.000 m2 ermittelt werden.
In die Satzung wurde daher ein Passus zur gebührenmindernden Berücksichtigung von Zisternen aufgenommen, sofern eine entsprechende behördliche Erlaubnis vorgelegt oder beantragt wird. Die an die Zisterne angeschlossenen Flächen werden mit einem Minderungsfaktor von 0,5 auf die zu entrichtende Gebühr berücksichtigt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Änderungen wurden Anpassungen in der Satzung vorgenommen die unter anderem das Verwaltungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für den EVB vereinheitlichen und verschlanken.
Sämtliche Änderungen gehen aus der beigefügten Synopse (Anlage 3) hervor. Alle eingefügten Änderungen wurden durch eine externe Kanzlei überprüft.
Nach Abschluss der Erhebung der Flächendaten und Versiegelungsgraden erfolgte außerdem eine Neukalkulation des Gebührensatzes. Auch dieser wurde in die Satzung aufgenommen. Die vorgenannten Abflussbeiwerte und auch die Zisternen sind in die Kalkulation eingeflossen.
Finanz. Auswirkung
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
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(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
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1
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öffentlich
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109,3 kB
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3
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öffentlich
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195,1 kB
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