Beschlussvorlage - VO/2025/0489

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Abwassergebührensatzung) sowie die als Anlage 2 beigefügte Vorkalkulation 2025.

Reduzieren

Sachverhalt

Ende 2024 wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar dahingehend angepasst, dass eine getrennte Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser ermöglicht wird. Diese Änderung wurde erforderlich, da eine Einheitsgebühr nicht mehr den Anforderungen der Gebührengerechtigkeit entspricht.

 

Im Zuge dieser Änderung sollte zunächst die Rechtsgrundlage geschaffen werden. Eine detaillierte Ausgestaltung sollte folgen. 

Durch den EVB wurde in den vergangenen Monaten die erforderliche Erhebung von Flächendaten und Versiegelungsgraden vorgenommen.

 

Je nach Wasserdurchlässigkeit des Befestigungsmaterials der Versiegelungsflächen kann die Abflussmenge Niederschlagswasser pro Quadratmeter jedoch unterschiedlich hoch sein. Daher ist es nicht rechtssicher, für sämtliche Versiegelungsarten die gleichen sog. Abflussbeiwerte zu berücksichtigen und alles mit einem einheitlichen Gebührensatz zu bemessen.

 

Die Abflussbeiwerte ergeben sich aus der DIN 1986-100 und sind von den Gerichten deutschlandweit mehrheitlich anerkannt. Die DIN sieht eine sehr kleinteilige Aufteilung der unterschiedlichen Versiegelungsarten vor. Diese ist nicht praktikabel und bürgerfreundlich umsetzbar. Daher können Versiegelungsarten gleichen Typs zusammengefasst werden.

 

Folgende Abflussbeiwerte wurden in die Satzung aufgenommen:

 

Dachflächen ohne Regenspeichereffekt (DF)

z.B. Metall, Glas, Schiefer, Faserzement, Ziegel, Abdichtungsbahnen   1,0

 

Dachflächen mit Regenspeichereffekt z.B. begrünte Dachflächen (DFG)  0,3

 

Vollversiegelte Flächen (VV)

z.B. Beton- oder Asphaltdecken, Pflaster mit Fugenversiegelung          1,0

 

Starkversiegelte Flächen (TV) 

 z.B. Betonsteinpflaster in Sand oder Schlacke

verlegt, Pflasterflächen, Fugenanteil > 15% und kleiner                   0,7

 

Schwachversiegelte Flächen (SV)

z.B. lockerer Kiesbelag, Schotterrasen, 

Verbundsteine mit Sickerfugen, Sickersteine, Rasengittersteine                  0,3

 

Dies bedeutet beispielsweise, starkversiegelte Flächen werden nur mit 70% des Gebührensatzes

veranlagt, schwachversiegelte zu 30%.

 

Zusätzlich zu den obenstehenden Abflussbeiwerten können auch Zisternen gebührenmindernd

berücksichtigt werden. 

Im Rahmen des Erhebungsverfahrens konnten im Stadtgebiet rund 350 genehmigte Zisternen mit angeschlossenen Flächen von ca. 29.000 m2 ermittelt werden.

 

In die Satzung wurde daher ein Passus zur gebührenmindernden Berücksichtigung von Zisternen aufgenommen, sofern eine entsprechende behördliche Erlaubnis vorgelegt oder beantragt wird. Die an die Zisterne angeschlossenen Flächen werden mit einem Minderungsfaktor von 0,5 auf die zu entrichtende Gebühr berücksichtigt.

 

Zusätzlich zu den vorgenannten Änderungen wurden Anpassungen in der Satzung vorgenommen die unter anderem das Verwaltungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für den EVB vereinheitlichen und verschlanken.

 

Sämtliche Änderungen gehen aus der beigefügten Synopse (Anlage 3) hervor. Alle eingefügten Änderungen wurden durch eine externe Kanzlei überprüft.

 

Nach Abschluss der Erhebung der Flächendaten und Versiegelungsgraden erfolgte außerdem eine Neukalkulation des Gebührensatzes. Auch dieser wurde in die Satzung aufgenommen. Die vorgenannten Abflussbeiwerte und auch die Zisternen sind in die Kalkulation eingeflossen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X 

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...