Beschlussvorlage - VO/2025/0440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“ , 9. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

  •           Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  •           LK Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde
  •           Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  •           Bürgermeister der HWI, Brandschutzamt

 

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der

Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Sachverhalt

Die Bürgerschaft der HWI hat auf ihrer Sitzung am 29.06.2023 (VO/2023/4727) beschlossen, dass die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.

 

Die Planung wurde gemäß § 13a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erarbeitet.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 22.05.2025 (VO2024/0012) gefasst.

 

Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 2 (2) BauGB fand in der Zeit vom 05.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 statt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1)

 

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2), sowie die Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.

 

Bei der vorliegenden Planung sind gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB flächenhafte Eingriffe in den Naturhaushalt zulässig und müssen nicht ermittelt und ausgeglichen werden.

 

Für die im Planverfahren beabsichtigte Nutzungsänderung in ein Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird von einer

zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 BauGB abgesehen.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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