Beschlussvorlage - VO/2025/0404
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsplanung zum Haushalt 2026/2027 - Prioritätenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 07 Amt für nachhaltige Stadtentwicklung, Projektmanagement und Welterbe; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 32 ORDNUNGSAMT; 37 Brandschutzamt; 40 Amt für Bildung und Sport; 60 BAUAMT; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Verantwortlich:
- Heike Bansemer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
07.07.2025
| |||
●
Bereit
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.07.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
|
08.07.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.07.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.07.2025
| |||
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
In Vorbereitung auf den Haushalt 2026/2027 soll die Investitionsplanung in Form einer Prioritätenliste vorgestellt und beraten werden. Grundlage für die Erarbeitung und Fortschreibung der Investitionsplanung bildet der Haushalt 2024/2025 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung, Einzelbeschlüsse der Bürgerschaft sowie aktuelle Erkenntnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die Notwendigkeit einer Priorisierung ergibt sich einerseits aus der Vielzahl der Maßnahmen, andererseits aber auch aus den begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen.
Unter Federführung der Finanzverwaltung wurden die Bedarfe im investiven Bereich in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachämtern erarbeitet. Das Ergebnis dieser Abstimmungen ist eine umfangreiche Sammlung von Einzelmaßnahmen, die von kleineren Ansätzen bis hin zu 2-stelligen Millionenbeträgen reichen.
Sowohl die finanzielle Ausstattung der Hansestadt Wismar, die Marktlage, insbesondere im Baugewerbe, aber auch die personelle Besetzung in den einzelnen Fachbereichen macht es unmöglich, alle Vorhaben in den kommenden vier Jahren umzusetzen. Aus diesem Grund ist jede Maßnahme einer kritischen Überprüfung unterzogen worden. Die Grundlage dafür bildete einerseits die Notwendigkeit des einzelnen Vorhabens, die Art der Aufgabe, die damit erfüllt wird (pflichtig, pflichtig/freiwillig oder freiwillig), der aktuelle Umsetzungsstand und ebenso die wirtschaftliche und/oder politische Bedeutung der Umsetzung für die Hansestadt Wismar. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurden alle Vorhaben bewertet und in die drei folgenden Prioritäten eingeordnet:
Priorität |
Voraussetzung |
|
|
1 |
zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig und unaufschiebbar oder Maßnahme, die bereits in (baulicher) Umsetzung ist oder von hoher strategischer und/oder wirtschaftlicher Bedeutung für die HWI |
|
|
2 |
zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig, aber zeitlich aufschiebbar oder zur freiwilligen Aufgabenerfüllung notwendig und unaufschiebbar oder von strategischer und/oder wirtschaftlicher Bedeutung für die HWI |
|
|
3 |
zur freiwilligen Aufgabenerfüllung notwendig, aber zeitlich aufschiebbar oder sonstige Maßnahmen ohne strategische und/oder wirtschaftliche Bedeutung |
Die Vielfalt der Maßnahmen und vor allem die finanziellen Volumina werden in den kommenden Jahren Kreditaufnahmen in Größenordnungen erforderlich machen. Auch dafür ist die Bewertung der einzelnen Vorhaben nach Prioritäten unerlässlich. Denn für Maßnahmen der Priorität 1 sind Kreditgenehmigungen deutlich wahrscheinlicher als für Maßnahmen der Priorität 2. Aussichtslos sind Kreditgenehmigungen für Maßnahmen der Priorität 3.
Das Ergebnis des Planungsprozesses ist die Prioritätenliste in der Anlage. Die einzelnen Vorhaben sind nach Teilhaushalten und zugehörigen Produkten sortiert. Beachten Sie bitte, dass bereits laufende Maßnahme kursiv gekennzeichnet sind.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Anlage |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
eine Erweiterung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
766,9 kB
|
