Beschlussvorlage - VO/2025/0330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

 

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Sachverhalt

 

Die derzeit aktuelle Friedhofsgebührensatzung wurde für den Zeitraum 2021 - 2023 erarbeitet. Um zukünftig über eine aktuelle Basis zu verfügen, ist der Kalkulationszeitraum 2025 - 2027 heranzuziehen.

 

Der Friedhof der Hansestadt Wismar besteht hierbei aus einem gebührenrelevanten Teil, welcher dem Bestattungswesen zuzurechnen ist, und einem nicht gebührenrelevanten Teil. Dem nicht gebührenrelevanten Teil sind die Unterhaltung des öffentlichen Grüns auf dem Friedhof und der Kriegsgräberstätten zuzuordnen.

 

Der dem Bestattungswesen zuzurechnenden Teil ist gebührenrelevant. Dieser setzt sich aus den Kosten der Räumlichkeiten, der Grabnutzungen, Grabpflegekosten, für Grabherstellungen, Ausbettungen und Trägerleistungen sowie Genehmigungen zusammen. Darin sind anteilig die Kosten für Personal, Material, Technik, Ver- und Entsorgung enthalten.

 

Die Gebührenbedarfskalkulation der vorliegenden Friedhofsgebührensatzung wurde erstmalig durch eine Fachfirma durchgeführt. Hierfür konnte die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH gebunden werden.

 

Die Gebührenbedarfskalkulation basiert auf den Betriebsabrechnungsbögen der letzten Haushaltsjahre. Auf dieser Grundlage wurden für den Kalkulationszeitraum 2025 - 2027 zukünftige Planungen und zu erwartende Tendenzen sowie jährliche Kostensteigerungen von ca. 5 % eingerechnet.

 

Bei der Gebührenbedarfskalkulation wird ein Kostendeckungsgrad von 100 % der ansatzfähigen Kosten angestrebt. Im Rahmen des KAG M-V besteht hier jedoch die Ausnahmevorschrift, welche im Rahmen des Sozialen die Möglichkeit eröffnet, in Ausnahmefällen nicht kostendeckend zu kalkulieren. Diese Möglichkeit soll bei der Position 1.7 (Stillgeborene Kinder) und 2.4 (Erdwahlgrabstätte für Verstorbene bis 6 Jahre für 1 Sarg) genutzt werden. Die Friedhofsgebührensatzung soll als Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren in diesem Umfang dienen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 In Kraft treten der Friedhofsgebührensatzung ab dem 01.08.2025

Produktkonto /Teilhaushalt:

55300.4325000

55300.4324000

Ertrag in Höhe von

12.784,32 €

3.051,99 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

55300.6325000

55300.6324000

Einzahlung in Höhe von

287.647,17 €

68.669,75 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die Erträge des Ergebnishaushaltes unterliegen dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit. Vor dem Bilanzstichtag erhaltende Einnahmen sind nach § 36 Abs. 2 GemHVO-Doppik als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. In den einzelnen Nutzungsjahren ist der Rechnungsabgrenzungsposten anteilig ertragswirksam aufzulösen, womit die periodengerechte Zuordnung sichergestellt ist.

Für die Dauer der jeweiligen Nutzungszeiten werden Rechnungsabgrenzungen gebildet für Grabnutzungen und Pflegeleistungen - ab 2027 zusätzlich für Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen.

Die Einzahlungen des Finanzhaushaltes werden dagegen entsprechend des Kassenwirksamkeitsprinzips im laufenden Haushaltsjahr in voller Höhe erfasst.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

55300.4325000

55300.4324000

Ertrag in Höhe von

30.682,36 €

7.324,77 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

55300.6325000

55300.6324000

Einzahlung in Höhe von

690.353,21 €

164.807,40 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 Siehe 1. – Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: KAG M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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