02.06.2025 - 6.2 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Tarras führte in die Thematik der Vorlage ein. Herr Kadow (Firma KUBUS GmbH) erläuterte mittels einer Präsentation die rechtlichen Grundlagen und die Kalkulation. Die Kalkulation erfolgte mit einem Deckungsgrad von 100 %.

 

Nach dem Vortrag der Verwaltung folgte die Diskussion:

 

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Gundlack, Herr Schneider, Herr Fuhrwerk, Herr Brüggert, Herr Kadow, Frau Börner

 

(Herr Brüggert verließ den Sitzungsraum um 19.00 Uhr und betrat ihn wieder um 19.04 Uhr.)

 

Folgende Fragen wurden gestellt und Themen angesprochen:

  •           Haben wir Grabstätten mit Ewigkeitsklausel?
  •           Wie hoch sind die Wasserkosten?
  •           Kann die Präsentation bitte an das Protokoll angefügt werden?
  •           Gibt es Vergleiche zu anderen Kommunen?
  •           Weshalb veranschlagt der EVB 39 T€ Personalkosten? Wie ist das zu verstehen?
  •           Die Kostensteigerung ist nicht verhältnismäßig. Die Gebührenerhöhung ist nicht nachvollziehbar.
  •           Wie hat die HWI bis 2023 kalkuliert, wenn sich die Kosten verdreifacht haben? Hat die HWI defizitär gearbeitet? Was musste seit 2023 zugeschossen werden? Bitte den Zuschuss der HWI aufschlüsseln.

 

Die Verwaltung und Herr Kadow von der Firma KUBUS GmbH gingen auf die Themen ein und beantworteten die Fragen. Die letzte Frage möge bitte bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden.

 

Im Ergebnis der Diskussion kann zusammenfassend mitgeteilt werden, dass die Mitglieder noch weiteren Diskussions- und Beratungsbedarf angemeldet haben. Die Vorlage wird daher in die Juli-Sitzung des Verwaltungsausschusses vertagt.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage der Verwaltung wurde vertagt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen