Beschlussvorlage - VO/2024/0153
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 49/97 "Wohngebiet Schweriner Straße/Westfriedhof", 1. Änderung,
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- David Quinque
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 60 BAUAMT
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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12.12.2024
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.01.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) sowie seine Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Sachverhalt
Der vorliegende Planentwurf wurde auf Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt
Wismar am 25.08.2022 gefassten Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße/Westfriedhof“, 1. Änderung (vgl. VO/2022/4393) erarbeitet.
Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf einer innerörtlichen und ehemals gärtnereibetrieblich genutzten Brachfläche.
Mit Bekanntmachung vom 24.09.2022 wurde darauf hingewiesen, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet. Jedoch wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, sich im Zeitraum vom 26.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Dienststunden des Bauamtes zu unterrichten und zur Planung zu äußern. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Hinweise geäußert.
Auf Grundlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 wurde im Zeitraum vom 24.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024 die Beteiligung der Fachämter der Hansestadt Wismar (verwaltungsinterne Beteiligung) sowie im Zeitraum vom 24.06.2024 bis einschließlich 02.08.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die relevanten Inhalte aus den eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet.
Der daraufhin erarbeitete Planentwurf - bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B - ist mit der Begründung (siehe Anlagen 1 und 2) sowie den erstellten Gutachten (siehe Anlagen 3 bis 6) nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt während der Öffnungszeiten. Zusätzlich sind die Planunterlagen während der öffentlichen Auslegung im Internet auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de sowie über das Bauleitplanportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Öffentlichkeit einsehbar. Im Rahmen dieser Auslegung stehen die erstellten Gutachten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit (siehe Anlagen 3-6).
In der Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Planentwurfs ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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x |
neu |
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x |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
|
17,4 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
175,6 kB
|
