Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2024/0161

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß

§ 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die

Haushaltsdurchführung der Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

Begründung:

Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die

Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des

Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-

Vorpommern geprüft.

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des

Jahresabschlusses 2022/2023 der Hansestadt Wismar sowie des Städtebaulichen Sondervermögens empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt

Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

 

 

Renate Lüders

Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses

 

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