Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2024/0161
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar - Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Corinna Treumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
04.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2024
|
Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß
§ 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die
Haushaltsdurchführung der Haushaltsjahre 2022 und 2023.
Begründung:
Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des
Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-
Vorpommern geprüft.
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2022/2023 der Hansestadt Wismar sowie des Städtebaulichen Sondervermögens empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt
Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
Renate Lüders
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
