04.12.2024 - 5 Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsdurchführung der Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

Wortmeldungen: keine

 

Frau Lüders lässt die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses über die

Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

 

 

Der Finanzausschuss nimmt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 zur Kenntnis.