Beschlussvorlage - VO/2024/0108
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens für die Vergabe von Bauleistungen über 250.000 € gemäß §7 (8) Ziffer 1 Hauptsatzung
Bauvorhaben Rekonstruktion Zierower Landstraße Wismar, 1. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Bearbeiter:
- Patrick Tiede
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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zur Kenntnis
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11.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Hansestadt Wismar beabsichtigt den Um- und Ausbau der Zierower Landstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Ostseeblick und dem Kreisverkehr Ostseeblick/Lübsche Straße. Die Baulänge beträgt ca. 830 m.
Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Hansestadt Wismar, dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, der Stadtwerke Wismar GmbH sowie der Deutsche Telekom Technik GmbH.
Die erforderliche Kostenteilungsvereinbarung soll nach Beschlussfassung abgeschlossen werden.
Neben dem Straßenbau erfolgt der Bau neuer Nebenanlagen sowie ein neuer Gehweg zum Wohngebiet Ostseeblick (Schulwegsicherung), die Herstellung neuer Beleuchtungsanlagen für alle Verkehrsanlagen, eine Um- und Neuverlegung von Regen- und Schmutzwasserleitungen, Trinkwasser- und Gasleitungen, Nieder- und Mittelspannungsleitungen (Strom) sowie die Um- und Neuverlegung von Telekommunikationsleitungen (Breitbandversorgung). Die Maßnahme muss technologisch bedingt in 5 Teilbauabschnitten, unter Vollsperrung der Abschnitte der Zierower Landstraße im Zeitraum 2025 bis 2028 durchgeführt werden.
Für die Maßnahme konnten Fördermittel akquiriert werden, die gem. dem Fördermittelbescheid bis 2028 verausgabt werden müssen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind entsprechend für die Baumaßnahme im Investitionshaushalt der Hansestadt Wismar eingestellt.
Begründung gewählte Vergabeart:
Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe. Eine Beschränkte Ausschreibung ist nicht möglich, da der voraussichtliche Auftragswert den Schwellenwert von 1 Mio. € übersteigt. Ein EU-weites Vergabeverfahren ist nicht notwendig, da der EU-Schwellenwert von 5,538 Mio. € nicht überschritten wird.
Zuschlagskriterium:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot in Hinblick auf den angebotenen Preis erteilt.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54101.6816620 |
Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54101.7852200 |
Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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x |
Die Deckung ist/wird gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Förderprogramm: Zuwendungen für Maßnahmem im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern Förderquote von bis zu 65,95 %
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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x |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten Maßnahmen-Nr.: 54101-12101 |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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x |
eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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109,3 kB
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2
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öffentlich
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1,2 MB
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3
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öffentlich
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641,3 kB
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4
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öffentlich
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773,4 kB
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5
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öffentlich
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1,1 MB
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6
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öffentlich
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1,2 MB
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7
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öffentlich
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1 MB
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