Beschlussvorlage - VO/2024/0108

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Einleitung der Öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistung mit der Vergabenummer `ÖA 01/2025 Zierower Landstraße - 1. Bauabschnitt` zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Hansestadt Wismar beabsichtigt den Um- und Ausbau der Zierower Landstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Ostseeblick und dem Kreisverkehr Ostseeblick/Lübsche Straße. Die Baulänge beträgt ca. 830 m.

Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Hansestadt Wismar, dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, der Stadtwerke Wismar GmbH sowie der Deutsche Telekom Technik GmbH.

Die erforderliche Kostenteilungsvereinbarung soll nach Beschlussfassung abgeschlossen werden.

 

Neben dem Straßenbau erfolgt der Bau neuer Nebenanlagen sowie ein neuer Gehweg zum Wohngebiet Ostseeblick (Schulwegsicherung), die Herstellung neuer Beleuchtungsanlagen für alle Verkehrsanlagen, eine Um- und Neuverlegung von Regen- und Schmutzwasserleitungen, Trinkwasser- und Gasleitungen, Nieder- und Mittelspannungsleitungen (Strom) sowie die Um- und Neuverlegung von Telekommunikationsleitungen (Breitbandversorgung). Die Maßnahme muss technologisch bedingt in 5 Teilbauabschnitten, unter Vollsperrung der Abschnitte der Zierower Landstraße im Zeitraum 2025 bis 2028 durchgeführt werden.

 

Für die Maßnahme konnten Fördermittel akquiriert werden, die gem. dem Fördermittelbescheid bis 2028 verausgabt werden müssen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind entsprechend für die Baumaßnahme im Investitionshaushalt der Hansestadt Wismar eingestellt.

 

 

Begründung gewählte Vergabeart:

Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe. Eine Beschränkte Ausschreibung ist nicht möglich, da der voraussichtliche Auftragswert den Schwellenwert von 1 Mio. € übersteigt. Ein EU-weites Vergabeverfahren ist nicht notwendig, da der EU-Schwellenwert von          5,538 Mio. € nicht überschritten wird.

 

Zuschlagskriterium:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot in Hinblick auf den angebotenen Preis erteilt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.6816620 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7852200 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 x

Die Deckung ist/wird gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Förderprogramm: Zuwendungen für Maßnahmem im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Förderquote von bis zu 65,95 %

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

  x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

Maßnahmen-Nr.: 54101-12101

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

x 

eine Erweiterung

x  

Vorgeschrieben durch: Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...