Beschlussvorlage - VO/2022/4341-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gleisanlagen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Kornelia Spieler
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 30 RECHTSAMT; 20.1 Abt. Kämmerei; 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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08.10.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.10.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.10.2024
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Sachverhalt
Die derzeit geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen wurde seinerzeit sowohl im Finanz- als auch im Wirtschaftsausschuss beraten und von der Bürgerschaft am 30.06.2022 beschlossen (VO/2022/4341).
Unter Einbeziehung eines externen Beratungsunternehmens wurde die Berechnungsgrundlage zur Erhebung der Entgelte einer erneuten Prüfung unterzogen. Die Berechnung soll künftig nicht mehr unter Anwendung der Summe aus den jährlich genutzten Gleismetern und den eingefahrenen Eisenbahnfahrzeugen erfolgen, sondern unter Berücksichtigung neu festgelegter Tarifzonen nur auf der Grundlage der Anzahl der eingefahrenen Eisenbahnfahrzeuge.
Die Übersicht der Tarifzonen zu den Gleisanlagen ist Ihnen als Anlage 2 beigefügt, die zugrundeliegende Kalkulation der Entgelte als Anlage 3.
Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Verfahrensweg nachvollziehbar und auf sämtliche Nutzer der städtischen Gleisanlage diskriminierungsfrei anwendbar. Hiermit wird nicht nur die Transparenz der Entgelterhebung gewahrt, sondern auch das Äquivalenzprinzip beachtet.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städischen Gleisanlagen wurde in nachfolgenden Punkten neugefasst:
§ 2 Entgeltgrundsätze und Mitteilungspflicht
(2) Die Ermittlung der Entgelthöhe erfolgt jährlich auf der Basis der Finanzdaten des Vorjahres.
§ 3 Entgelthöhe
Das Entgelt für die Gleisbenutzung beträgt:
Alt Benutzungs- und Entgeltordnung vom 01.07.2022 |
Neu Benutzungs- und Entgeltordnung vom 01.11.2024 |
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zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
§ 4 Berechnungsgrundlage, Abrechnung und Fälligkeit
(4) Die Hansestadt Wismar erstellt für jeden Nutzenden bis zum 31.03. jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr eine Abrechnung auf Basis der angefallenen Kosten. Daraus resultierende Mehr- bzw. Minderbeträge werden in der ersten Rechnung des Folgejahres berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.4419030/04 |
Ertrag in Höhe von |
45.339,70 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.5xxxxxx/04 |
Aufwand in Höhe von |
45.339,70 |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.6419030/04 |
Einzahlung in Höhe von |
45.339,70 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.7xxxxxx/04 |
Auszahlung in Höhe von |
45.339,70 |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.4419030/04 |
Ertrag in Höhe von |
226.698,30 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.5xxxxxx/04 |
Aufwand in Höhe von |
226.698,30 |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.6419030/04 |
Einzahlung in Höhe von |
226.698,30 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
57104.7xxxxxx/04 |
Auszahlung in Höhe von |
226.698,30 |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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52,6 kB
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2
|
öffentlich
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501,6 kB
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3
|
öffentlich
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49 kB
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