08.10.2024 - 6.1 Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Schröder, Herr Krumpen, Herr Hohmann, Herr Ortland, Herr Jantzen

Frau Bansemer, Herr Dr. Fanger

 

Herr Dr. Fanger erläutert die Beschlussvorlage und führt u.a. aus:

Die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde erstmalig im Jahr 2022 von der Bürgerschaft beschlossen. Es wurde eine turnusgemäße Überprüfung zugesichert, da beispielsweise vor 2 Jahren bereits die Erweiterung der Gleisanlagen am Haffeld vorgesehen war, aber noch nicht in der Kalkulation berücksichtigt wurde. Zudem lagen seinerzeit noch keine geprüften Jahresabschlussdaten vor.

 

Die Berechnungsgrundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung wurde im Zuge der Aktualisierung durch ein externes Beratungsunternehmen überprüft und Hinweise eingearbeitet.

 

Die vorgelegte Kalkulation basiert auf den Waggonzahlen des Jahres 2023.

 

2025 ist eine erneute Überprüfung der Kalkulation aufgrund der Erweiterung der Gleisanlagen erforderlich. Für diese Investitionsmaßnahme erhält die Hansestadt Wismar voraussichtlich noch in diesem Jahr den Fördermittelbescheid und kann auch noch Mittel abrufen. Damit entfällt im Rahmen der nächsten Kalkulation ein großer Teil der Fremdkapitalverzinsung und gleichzeitig erhöhen sich die Auflösungsbeträge der Zuschüsse .

 

Es wird erwartet, dass die Waggonzahlen in den kommenden Jahren zunehmen, u.a. aufgrund getätigter Investitionen der am Haffeld ansässigen Unternehmen.

 

Herr Schröder erkundigt sich, nach der Kostendeckung.

 

Herr Dr. Fanger führt aus, dass mit der Benutzungs- und Entgeltordnung eine Kostendeckung angestrebt wird. Es erfolgt eine vierteljährliche Abrechnung der Waggonzahlen. Sollte beispielsweise wegen hoher Waggonzahlen bereits nach dem 2. Quartal eine Kostendeckung für das jeweilige Jahr erreicht werden, erhalten die Unternehmen im Folgejahr nur noch die Jahresabrechnung.

 

Herr Krumpen fragt, ob Rücklagen für künftige Investitionen in die Gleisanlagen der Hansestadt Wismar und für Instandhaltungsmaßnahmen gebildet werden. Des Weiteren möchte Herr Krumpen wissen, ob sich die Gleisentgelte erhöhen, wenn die Waggonzahlen konjunkturbedingt sinken würden.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass sich die Entgelte pro Waggon erhöhen, wenn sich die Waggonzahl als Verrechnungsbasis verringert.

 

Frau Bansemer und Herr Dr. Fanger führen aus, dass mit der Benutzungs- und Entgeltordnung keine Überdeckung erwirtschaftet werden darf. Dies würde sich schädlich auf die gewährten Fördermittel auswirken und ggf. wären diese teilweise zurückzuzahlen. Dem Fördermittelgeber ist nachzuweisen, dass keine Gewinne erzielt wurden. Eine Bildung von Rücklagen ist daher nicht möglich. Es ist Teil der Wirtschaftspolitik des Landes M-V, das gewährte Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen über ermäßigte Kaufpreise oder Entgelte an die ansässigen Unternehmen weitergegeben werden. Sollten in den nächsten Jahren umfangreiche Ersatzinvestitionen in die Gleisanlagen der Hansestadt Wismar erforderlich werden, sind erneut Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen.

 

Aufwendungen für die Wartung der Gleisanlagen und mögliche Instandsetzungen wurden in der Kalkulation berücksichtigt.

 

Herr Hohmann möchte wissen, ob die Unternehmen die Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung kennen.

 

Herr Dr. Fanger bejaht dies. Die Unternehmen erhielten ein Gesprächsangebot, welches auch größtenteils angenommen wurde.

 

Herr Ortland erkundigt sich nach der Aufwandspauschale von 100,00 € gemäß § 4 Abs. 7 der Benutzungs- und Entgeltordnung, die bei Missachtung der Mitteilungspflicht oder Feststellung falscher Angaben fällig wird.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass diese Aufwandspauschale seit der Einführung der Benutzungs- und Entgeltordnung noch von keinem Unternehmen zu leisten war, da die Waggonzahlen immer fristgerecht gemeldet wurden.

 

Herr Jantzen fragt, ob eine elektronische Waggonzählung zukünftig geplant ist.

 

Herr Dr. Fanger führt aus, dass eine elektronische Erfassung bei Einfahrt in das Betriebsgelände des Seehafens als vorgelagerte Bahnanlage erfolgt, mit dessen Hilfe die Waggons gezählt und eventuelle Schäden an den Waggons festgestellt werden. Im Rahmen der Erstellung eines digitalen Zwillings der städtischen Anschlussbahnanlage ist eine Zusammenarbeit mit dem Seehafen geplant.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Aktualisierung der als Anlage 1 beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen der Hansestadt Wismar.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage