Beschlussvorlage - VO/2022/4341-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Aktualisierung der als Anlage 1 beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen der Hansestadt Wismar.

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Sachverhalt

Die derzeit geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen wurde seinerzeit sowohl im Finanz- als auch im Wirtschaftsausschuss beraten und von der Bürgerschaft am 30.06.2022 beschlossen (VO/2022/4341).

 

Unter Einbeziehung eines externen Beratungsunternehmens wurde die Berechnungsgrundlage zur Erhebung der Entgelte einer erneuten Prüfung unterzogen. Die Berechnung soll künftig nicht mehr unter Anwendung der Summe aus den jährlich genutzten Gleismetern und den eingefahrenen Eisenbahnfahrzeugen erfolgen, sondern unter Berücksichtigung neu festgelegter Tarifzonen nur auf der Grundlage der Anzahl der eingefahrenen Eisenbahnfahrzeuge.

 

Die Übersicht der Tarifzonen zu den Gleisanlagen ist Ihnen als Anlage 2 beigefügt, die zugrundeliegende Kalkulation der Entgelte als Anlage 3.  

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Verfahrensweg nachvollziehbar und auf sämtliche Nutzer der städtischen Gleisanlage diskriminierungsfrei anwendbar. Hiermit wird nicht nur die Transparenz der Entgelterhebung gewahrt, sondern auch das Äquivalenzprinzip beachtet.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städischen Gleisanlagen wurde in nachfolgenden Punkten neugefasst:

 

§ 2 Entgeltgrundsätze und Mitteilungspflicht

(2) Die Ermittlung der Entgelthöhe erfolgt jährlich auf der Basis der Finanzdaten des Vorjahres.

 

§ 3 Entgelthöhe

Das Entgelt für die Gleisbenutzung beträgt:

 

Alt

Benutzungs- und Entgeltordnung vom 01.07.2022

Neu

Benutzungs- und Entgeltordnung vom 01.11.2024

  • 5,60 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug und
  • 5,07 € multipliziert mit der Summe aus den jährlich genutzten Gleismetern und den eingefahrenen Eisenbahnfahrzeugen
  • Tarifzone A:   0,65 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug
  • Tarifzone B:   135,78 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug
  • Tarifzone C:   208,23 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug  

 

 

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

§ 4 Berechnungsgrundlage, Abrechnung und Fälligkeit

(4) Die Hansestadt Wismar erstellt für jeden Nutzenden bis zum 31.03. jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr eine Abrechnung auf Basis der angefallenen Kosten. Daraus resultierende Mehr- bzw. Minderbeträge werden in der ersten Rechnung des Folgejahres berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.4419030/04

Ertrag in Höhe von

45.339,70

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.5xxxxxx/04

Aufwand in Höhe von

45.339,70

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.6419030/04

Einzahlung in Höhe von

45.339,70

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.7xxxxxx/04

Auszahlung in Höhe von

45.339,70

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.4419030/04

Ertrag in Höhe von

226.698,30 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.5xxxxxx/04

Aufwand in Höhe von

226.698,30 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.6419030/04

Einzahlung in Höhe von

226.698,30 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.7xxxxxx/04

Auszahlung in Höhe von

226.698,30 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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