Beschlussvorlage - VO/2024/0032
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar"
Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 60.2 Abt. Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.09.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Mit dem Förderantrag 2025 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ Städtebaufördermittel in Höhe von 3.418.000,00 €.
Entsprechende Antragsunterlagen sind in der Anlage 1 enthalten.
Die Anlage 1.1 stellt die einzelnen weiter zu finanzierenden bzw. neu zu beantragenden Maßnahmen dar.
In der Anlage 1.2 sind Maßnahmen dargestellt, die aus bewilligten und in den Jahren 2024 bis 2030 fällig werdenden Städtebaufördermitteln finanziert werden sollen. In dieser Übersicht sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, deren dargestellte Förderung auf Grundlage bereits vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum gebunden sind und weitere Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden.
Die zu beantragenden Städtebaufördermittel für das Programm 2025 basieren auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Die Prioritätenliste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge im geplanten Realisierungszeitraum aus.
Finanz. Auswirkung
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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51103.5629200/TH08 (Verwaltungsgebühr)
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2025 2026 2027 2028 2029 |
200,00 € 900,00 € 1.100,00 € 900,00 € 500,00 €
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von
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51103.7629000/TH08 (Verwaltungsgebühr)
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2025 2026 2027 2028 2029
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200,00 € 900,00 € 1.100,00 € 900,00 € 500,00 €
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51103.7844000/TH08 (Gemeindlicher Anteil an den Städtebau-fördermitteln) |
2025 2026 2027 2028 2029 |
34.200,00 € 170.900,00 € 205.100,00 € 170.900,00 € 102.500,00 €
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Das städtebauliche Sondervermögen tangiert mit den gemeindlichen Komplementäranteilen zu den Landes- und Bundesmitteln sowie mit den zusätzlichen Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen den städtischen Kernhaushalt. Die Landes- und Bundesmittel fließen direkt auf das Treuhandkonto des Sanierungsträgers. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger Haushaltsplan aufgestellt, über den die Planung und Abrechnung der Einzelmaßnahmen erfolgt (Band II).
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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x |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des Städtebaulichen Sondervermögens enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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x |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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756,6 kB
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