Beschlussvorlage - VO/2024/0032

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2025 in der Gesamthöhe von 3.418.000,00 € für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ entsprechend der Anlage 1.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit dem Förderantrag 2025 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ Städtebaufördermittel in Höhe von 3.418.000,00 €.

 

Entsprechende Antragsunterlagen sind in der Anlage 1 enthalten.

 

Die Anlage 1.1 stellt die einzelnen weiter zu finanzierenden bzw. neu zu beantragenden Maßnahmen dar.

 

In der Anlage 1.2 sind Maßnahmen dargestellt, die aus bewilligten und in den Jahren 2024 bis 2030 fällig werdenden Städtebaufördermitteln finanziert werden sollen. In dieser Übersicht sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, deren dargestellte Förderung auf Grundlage bereits vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum gebunden sind und weitere Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden.

 

Die zu beantragenden Städtebaufördermittel für das Programm 2025 basieren auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Die Prioritätenliste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge im geplanten Realisierungszeitraum aus.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

 

Aufwand in Höhe von

 

51103.5629200/TH08

(Verwaltungsgebühr)

 

2025

2026

2027

2028

2029

200,00 €

900,00 €

1.100,00 €

900,00 €

500,00 €

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

51103.7629000/TH08

(Verwaltungsgebühr)

 

 

 

 

2025

2026

2027

2028

2029

 

200,00 €

900,00 €

1.100,00 €

900,00 €

500,00 €

 

51103.7844000/TH08

(Gemeindlicher Anteil an den Städtebau-fördermitteln)

2025

2026

2027

2028

2029

34.200,00 €

170.900,00 €

205.100,00 €

170.900,00 €

102.500,00 €

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Das städtebauliche Sondervermögen tangiert mit den gemeindlichen Komplementäranteilen zu den Landes- und Bundesmitteln sowie mit den zusätzlichen Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen den städtischen Kernhaushalt. Die Landes- und Bundesmittel fließen direkt auf das Treuhandkonto des Sanierungsträgers. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger Haushaltsplan aufgestellt, über den die Planung und Abrechnung der Einzelmaßnahmen erfolgt (Band II).

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des

Städtebaulichen Sondervermögens enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...