Beschlussvorlage - VO/2024/5037
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.6 Hafenamt
- Bearbeiter:
- Andrea Gülzow
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Gülzow, Andrea
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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12.03.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.03.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die als Variante 1 angefügte Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar – Ermäßigung der Entgelte für anerkannte Traditionsschiffe um 50 von Hundert.
Alternativ:
Die Bürgerschaft beschließt die als Variante 2 angefügte Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar – Ermäßigung der Entgelte für in Wismar anerkannte Traditionsschiffe mit nachgewiesenem Heimathafen in der Hansestadt Wismar um 100 von Hundert.
Sachverhalt
Begründung:
Das Hafenamt hat als Ordnungsbehörde für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadthafen der Hansestadt Wismar Sorge zu tragen. Zusätzlich hat das Hafenamt als Betrieb gewerbliche Art (BgA) die Liegeplätze im Stadthafen der Hansestadt Wismar zu bewirtschaften. Mit dieser Vorlage legt der Unterzeichner der Bürgerschaft eine Neufassung der Liegeplatzentgeltordnung zum 01.04.2024 zur Beschlussfassung vor.
1. Mit der überarbeiteten Liegeplatzentgeltordnung sollen die Liegeplatzentgelte erneut angepasst werden, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Daneben sollen Regelungen der alten Liegeplatzentgeltordnung angepasst werden, deren Anwendungen sich nicht als sachgerecht erwiesen.
2. Mit dieser Vorlage legt der Unterzeichner der Bürgerschaft eine Anpassung der Liegeplatzentgelte vor. Auch mit dieser Anpassung wird die Hansestadt Wismar keine Kostendeckung von 100 % erzielen. Würde man eine 100 %-ige Kostendeckung anstreben, kämen Liegeplatzentgelte zustande, die außer Verhältnis zu den Liegeplatzentgelten der umliegenden Häfen lägen. Insoweit verweist der Unterzeichner auf die in der Anlage beigefügten Vergleiche von Entgelttarifen anderer Häfen.
Im Einzelnen ist zu ergänzen: Die Einnahmen des BgA Stadthafen setzen sich zusammen aus den Haushaltsansätzen
- Entgelte für Tageslieger, Dauerlieger, Kreuzfahrtschiffe
- Entgelte für Strom, Wasser, etc.
- Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
- Erträge aus Sondervermögen
- Mieten, Pachten
- Erstattungen von Bewirtschaftungskosten
Der Ansatz für die Einnahmen beziffert sich für das Haushaltsjahr 2024 auf:
- Gemäß Haushaltsansatz per 01.01.2024 und aktuell geltenden Entgelttarifen
= 818.043,12 €
- Gemäß Kalkulation mit neuen Entgelttarifen ab 01.04.2024
= 896.537,51 € bei 50% Ermäßigung für Traditionsschiffe
= 896.809,99 € bei 100% Ermäßigung für Traditionsschiffe mit nachgewiesenem
Heimathafen in der Hansestadt Wismar
Der Ansatz für die Aufwendungen 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
- Wasser, Abwasser, Grauwasser (Kreuzfahrer)
- Energie, Abfall, Fernwärme/ Gas
- Reinigungskosten und -mittel
- Bewirtschaftungskosten Vorauszahlungen
- Fahrzeugunterhaltung
- Unterhaltungskosten
- Fernmelde- und Datenübertragungsgebühren
- Büromaterial
- Versicherungen
- Bewachungskosten
- Aufwendungen für Dienstkleidung
- Mieten und Pachten
- Honorare
- Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
- Abschreibung BgA Stadthafen
- Personal, (Einstellung von zusätzlichem Fachpersonal erfolgte zum 01.10.2023)
Der Ansatz für die Aufwendungen beziffert sich für das Haushaltsjahr 2024 auf:
- Gemäß Haushaltsansatz per 01.01.2024: 1.403.400,00 €
- Gemäß aktualisierten Ausgaben für Aufwendungen: 1.386.359,00 €
Dies ergibt unter Zugrundelegung dieser Planzahlen einen Kostendeckungsgrad von:
- Gemäß Haushaltsansatz per 01.01.2024: 58,29 %
- Gemäß aktualisierter Kalkulation: 64,67 % bei 50 % Ermäßigung Traditionsschiffe 64,69 % bei 100 % Ermäßigung Traditionsschiffe
nachgewiesenem Heimathafen in der Hansestadt Wismar
Der Unterzeichner legt Ihnen zwei Varianten einer Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen der Hansestadt Wismar vor. Die Anlage 1 sieht eine Ermäßigung der Entgelte für anerkannte Traditionsschiffe um 50 von Hundert vor.
Die Anlage 2 dagegen sieht eine Ermäßigung der Entgelte für anerkannte Traditionsschiffe mit nachgewiesenem Heimathafen in der Hansestadt Wismar um 100 von Hundert vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54801.44190XX/ 06 |
Ertrag in Höhe von Variante 1 Variante 2 |
78.494,39 78.766,87 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54801.641900/06 |
Einzahlung in Höhe von Variante 1 Variante 2
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78.494,39
78.766,87 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54801.44190XX/ 06 |
Ertrag in Höhe von Variante 1 Variante 2 |
78.494,39 78.766,87 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54801.641900/06 |
Einzahlung in Höhe von Variante 1 Variante 2 |
78.494,39 78.766,87 |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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x |
freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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222,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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259,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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332,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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498,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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98,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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326,7 kB
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7
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(wie Dokument)
|
326,7 kB
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8
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(wie Dokument)
|
148,1 kB
|
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9
|
(wie Dokument)
|
148,1 kB
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10
|
(wie Dokument)
|
143,6 kB
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11
|
(wie Dokument)
|
143,6 kB
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12
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(wie Dokument)
|
169,1 kB
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13
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(wie Dokument)
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174,3 kB
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14
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(wie Dokument)
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302,1 kB
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15
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(wie Dokument)
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310,5 kB
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