26.03.2015 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Schwanzenbusch/Nord ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

2.              Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

              im Norden: durch den Kuhmoorgraben am südlichen Rand des Großen Kuhmoors

im Osten : durch die im FNP ausgewiesene Grünfläche (Sukzession)

im Süden: durch die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche Schwanzenbusch/Nord

im Westen: durch den Bestand des Gewerbegebietes Schwanzenbusch/Nord

              (siehe Anlage 1)

3.              Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 59. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher und gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord“

4.              Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

5.              Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

6.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

Die Vorlage VO/2015/1172 kommt zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

                                                                                 einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4302&selfaction=print