09.10.2017 - 8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 09.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf" aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.
Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.
2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Küstenwald
im Osten / Süd-Osten : durch das Grundstück der Median-Klinik
im Süd-Westen / Nord-Westen: durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen Wohngebietes
(siehe Anlage 1)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Herr Kargel bittet die Ausschussmitglieder, auch über diese Vorlage abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
672,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
802,8 kB
|