Bericht/Antwort gem. KV M-V - BAP/2026/0687-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bürger für Wismar zur Bürgerschaftssitzung am 30.04.2026 - Sachstand und weitere Umsetzung der Vollübertragung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH auf die Kernverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 30 RECHTSAMT; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Dr. Henrik Fanger
Sachverhalt
Mit Blick auf den Beschluss zur Vollübertragung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH auf die Hansestadt Wismar bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen zur organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Umsetzung:
Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Integration der bisherigen Aufgaben der WiFöG in die Kernverwaltung?
Antwort: Die Integration der Aufgaben in die Kernverwaltung ist zum Teil umgesetzt und zum Teil befindet sie sich in Vorbereitung. Das Citymanagement wird seit dem 01.03.2026 aus dem Amt für Tourismus und Kultur wahrgenommen. Die liegenschaftlichen und gebäudewirtschaftlichen Aufgaben werden derzeit gesichtet und genauso wie die der allgemeinen Wirtschaftsförderung in die Strukturen eingeordnet. Zur Vermarktung der Gewerbeflächen laufen derzeit Gespräche mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Frage: Welche Aufgabenbereiche sind bereits konkret zugeordnet worden, insbesondere im Hinblick auf Citymanagement, Rechtsstreitigkeiten, Liegenschaftsfragen und wirtschaftsbezogene Aufgaben?
Antwort: Eine interne Organisationsentscheidung befindet sich in Vorbereitung. Über die Aufgabenverteilung wird die Verwaltung in Kürze mit einem Bericht/Antwort informieren.
Frage: Wie ist der Stand der Abwicklungsvorbereitung der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Vermögensübertragung, Vertragsübernahmen und die Behandlung etwaiger Risiken?
Antwort: Das Vermögen der Gesellschaft wird mit Abschluss des Übertragungsvertrages auf die Hansestadt Wismar übergehen. Der Notartermin ist für den Monat Mai 2026 angesetzt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer endet zum 30.06.2026. Weitere Mitarbeiter hat die Gesellschaft nicht mehr. Die laufenden Verträge werden von den entsprechenden Fachämtern übernommen.
Frage: Welche personellen Maßnahmen sind bereits vorbereitet oder beschlossen, insbesondere hinsichtlich der Überleitung der verbleibenden Beschäftigten in die Stadtverwaltung?
Antwort: Neben der Geschäftsführung war noch eine Mitarbeiterin bei der Gesellschaft beschäftigt. Diese Mitarbeiterin hat zum 01.03.2026 die Tätigkeit in der Stadtverwaltung aufgenommen und ist als Citymanagerin tätig.
Frage: Welche organisatorischen Strukturen innerhalb der Verwaltung sollen dauerhaft für die künftig wahrzunehmenden Aufgaben geschaffen werden?
Antwort: Siehe Fragen 1 und 2.
Frage: Welche fachlichen, rechtlichen oder verwaltungspraktischen Hürden bestehen derzeit bei der Umsetzung?
Antwort: Keine.
Frage: Welche Hürden erwarten Sie möglicherweise in den kommenden Monaten, insbesondere bei der Vermögensübertragung, der Aufgabenübernahme und der Abstimmung mit anderen Beteiligten?
Antwort: Keine.
Frage: Wie wird mit bestehenden Rechtsstreitigkeiten, möglichen Rückzahlungsforderungen und sonstigen Verbindlichkeiten verfahren?
Antwort: Bestehende Rechtsstreitigkeiten werden durch das Rechtsamt weiterbearbeitet. Die Abrechnung der Förderprojekte erfolgt durch das Amt für Finanzverwaltung in Abstimmung mit dem Landesförderinstitut M-V. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden entweder von der Gesellschaft oder der Hansestadt Wismar beglichen.
Frage: Welche finanziellen Risiken sieht die Verwaltung aktuell noch und wie sollen diese abgesichert werden?
Antwort: Die Höhe der finanziellen Verpflichtungen aus einem Förderprojekt sowie aus einem Rechtsstreit ist noch nicht genau bestimmbar. Der Ausgleich der Verpflichtungen erfolgt voraussichtlich aus dem Bankguthaben der Gesellschaft.
Frage: Ist die Prüfung einer Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg bereits weiter fortgeschritten und mit welchem Ergebnis?
Antwort: Es ist vorgesehen, die Vermarktung der städtischen Gewerbeflächen durch die Wirtschaftsfördergesellschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg durchführen zu lassen. Die Vertragsverhandlungen laufen derzeit und werden in Kürze abgeschlossen.
Frage: Wann ist nach heutiger Einschätzung mit einem geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft zu rechnen und welche Schritte fehlen hierfür noch?
Antwort: Der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025 liegt vor.
Frage: Gibt es Verzögerungen bei der Abschlussprüfung oder bei der Bereitstellung der dafür notwendigen Unterlagen?
Antwort: Nein.
Frage: Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Vollübertragung auf den Haushaltsvollzug der Hansestadt Wismar im laufenden und in den Folgejahren?
Antwort: Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Vollübertragung mit Blick auf das übergehende Gesellschaftsvermögen keine Auswirkungen auf den Haushaltsvollzug haben wird.
Frage: Welche Einsparungen oder Mehraufwendungen werden derzeit konkret erwartet?
Antwort: Siehe vorhergehende Frage.
Frage: Welche Risiken bestehen aus Sicht der Verwaltung für einen geordneten Übergang, wenn der geplante Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann?
Antwort: Es bestehen keine Risiken. Der Zeitrahmen wird voraussichtlich eingehalten.
Frage: Welche Meilensteine und Zeitpläne sind für die nächsten Schritte vorgesehen?
Antwort: Als nächster Schritt ist im kommenden Monat Mai 2026 der Übertragungsvertrag vor einem Notar abzuschließen. Unmittelbar danach erfolgt die Anmeldung der Vollübertragung zum Handelsregister durch den Notar. Nach dortiger Eintragung der Vollübertragung ist die Gesellschaft erloschen.
Frage: In welchem Umfang ist der Bürgermeister persönlich oder innerhalb der Verwaltung in die Steuerung des Prozesses eingebunden?
Antwort: Der Bürgermeister wird über jede Phase des Übertragungsprozesses im Vorfeld und nach Abschluss informiert.
Frage: Ist vorgesehen, die Bürgerschaft regelmäßig über den Fortgang zu informieren und in welchen Abständen?
Antwort: Die Bürgerschaft wird über den Abschluss der Vollübertragung und die Eintragung im Handeslregister sowie über die organisatorische Umsetzung informiert.
