Bericht/Antwort gem. KV M-V - BAP/2026/0640-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bürger für Wismar zur Bürgerschaftssitzung am 26.03.2026: Eröffnung der Sporthalle Friedenshof I – Kapazität und Zuschauerplätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN
- Bearbeiter:
- Andreas Raap
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle; III Senatorin; 10.2 Abt. Hochbau; 10.3 Abt. Liegenschaften; 10.1 Abt. Allgemeiner Service; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; II Senator; 40 Amt für Bildung und Sport; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Raap, Andreas
Sachverhalt
Anlässlich der Eröffnung der neuen Sporthalle am Friedenshof I bittet die Fraktion Bürger für Wismar um Auskunft zu folgenden Punkten:
Nach aktuellen Angaben stehen in der Sporthalle 140 Plätze für Zuschauer zur Verfügung. Bezieht sich diese Zahl ausschließlich auf Sitzplätze für Besucher oder umfasst sie die gesamte zulässige Personenzahl, die sich gleichzeitig in der Halle aufhalten darf?
Wenn es sich bei den 140 Plätzen um die gesamte Kapazität handelt: Gibt es eine gesonderte Regelung oder Aufteilung zwischen Zuschauern, Sportlern sowie Betreuungs- und Funktionspersonal?
Existiert eine festgelegte maximale Anzahl an Personen (z. B. Besucher, Sportler, Betreuer), die sich gleichzeitig in der Halle aufhalten darf – und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese ermittelt (z. B. Brandschutz, Nutzungsordnung, bauliche Vorgaben)?
Bericht/Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Anfrage, möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Die in der Sporthalle angegebenen 159 Plätze (inkl. 4 barrierefreie-Plätze) beziehen sich auf die mögliche Zuschaueranzahl (Sitzplätze) und stellen nicht die maximale Gesamtkapazität der Halle dar.
Maßgeblich für die zulässige Personenzahl ist die Baugenehmigung und das zugrunde liegende Brandschutzkonzept. Danach dürfen sich maximal 199 Personen gleichzeitig in der Sporthalle aufhalten. Diese Gesamtzahl umfasst sämtliche anwesenden Personen (Zuschauer, Sportler, Trainer, Betreuer, Funktionspersonal sowie weiteres erforderliches Personal z. B. Hausmeister). Das Brandschutzkonzept sieht hierbei eine Flexibilität bei der Aufteilung nach Nutzergruppen, in Abhängigkeit der unterschiedlichen Nutzungen der Halle.
Die Kapazität wurde auf 199 Personen festgelegt, da die Halle nicht als Versammlungsstätte ausgebildet wurde. Hintergrund ist, dass in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Stadthalle bereits eine entsprechende Versammlungsstätte zur Verfügung steht.
