Bericht/Antwort gem. KV M-V - BAP/2026/0626-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf die Fragen der Fraktion Bürger für Wismar möchte ich wie folgt antworten:

 

1. Wann wurde das Vergabeverfahren zur Beschaffung einer möglichen Schrankenanlage an der Bürgermeister-Haupt-Straße eingeleitet?

 

Die Veröffentlichung erfolgte am 16.09.2025, die Angebotsfrist endete am 16.10.2025.

 

2. Wer hat die Entscheidung über die Einleitung dieses Verfahrens bzw. die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen getroffen?

Herr Berkhahn hat diese Festlegung im Rahmen der Projektgruppensitzung Stadthalle getroffen.

3. Welche konkreten Kosten fallen für die Maßnahme (Planung, Bau, Technik, Inbetriebnahme etc.) an?

 

 4. Welches Gremium hat die Ausschreibung gemäß Kommunalverfassung beschlossen bzw. in wessen Zuständigkeit liegt diese Entscheidung?

Keine der einzelnen Vergaben überschreitet die festgesetzten Beteiligungsgrenzen. Zudem unterliegt der EVB auch keinen Berichtspflichten hinsichtlich Vergaben unterhalb der Beteiligungsgrenzen.

 5. Wodurch ergab sich der offensichtliche Handlungsdruck, bereits mit der Umsetzung technischer Voraussetzungen zu beginnen, ohne dass eine politische Entscheidung zur Bewirtschaftung selbst vorliegt?

Mit Inbetriebnahme der Stadthalle ist eine technische Anlage zur Abgrenzung der Parkflächen erforderlich, um deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt. Zudem sollte eine Bewirtschaftung beginnen, damit die Parkfläche tatsächlich der Stadthalle zur Verfügung steht und nicht kostenfrei von Dritten (z.B. Besuchern des Wonnemars) genutzt wird.

 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung oder Vorbereitung einer Schrankenanlage, wenn bislang kein Beschluss der Bürgerschaft bzw. des zuständigen Ausschusses zur Bewirtschaftung des Parkplatzes vorliegt?

 

Mit Inbetriebnahme der Stadthalle ist eine technische Anlage zur Abgrenzung der Flächen erforderlich, diese ist unabhängig von einer Bewirtschaftung erforderlich.

 

7. Handelt es sich bei der Beauftragung um eine eigenständige Entscheidung der Verwaltung, um eine Vorabmaßnahme im Rahmen der Bauausstattung der Sporthalle oder um eine Maßnahme im Zusammenhang mit einem anderen Projekt?

 

Es handelt sich um eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Sporthalle.

 

8. Wurde eine Leistungsbeschreibung oder Ausschreibungsunterlage erstellt? Wenn ja, durch wen, und wann wurde diese geprüft und freigegeben?

 

Die Erstellung erfolgte durch den EVB basierend auf anderen, ähnlichen Verfahren. Eine gesonderte Prüfung erfolgt dabei nicht. Die Freigabe erfolgte durch Herrn Berkhahn in Vertretung für den Bürgermeister.

 

9. Welche Bieter wurden ggf. eingeladen oder beteiligt, und wie wurde die Transparenz des Vergabeverfahrens sichergestellt?

 

Es wurde eine Verhandlungsvergabe nach UVgO durchgeführt.

 

10. Wurde die Bürgerschaft, die zuständigen Ausschüsse oder die Öffentlichkeit über den geplanten oder bereits erteilten Auftrag informiert? Wenn nein, aus welchem Grund wurde darauf verzichtet?

 

In mehreren Beratungen, insbesondere zum Bauvorhaben Stadthalle, wurde zur Bewirtschaftung des Parkplatzes mittels einer Schrankenanlage informiert.

 

11. Gibt es eine Rücktrittsklausel oder Stornierungsmöglichkeit, falls die politische Entscheidung zur Bewirtschaftung negativ ausfällt? Wenn ja, welche Kosten würden der Stadt in diesem Fall entstehen?

 

Sofern sich grundsätzlich gegen eine Bewirtschaftung entschieden werden sollte, könnte die beschaffte Schrankenanlage an einem anderen Parkplatz eine Schrankenanlage ersetzen die in die Jahre gekommen ist. Bspw. auf dem Sandparkplatz gegenüber dem Parkhaus am Alten Hafen. Gleichwohl wird eine Abgrenzung für erforderlich gehalten.

 

12. Wurde die Gesamtkostenentwicklung im Vergleich zu einer unbeaufsichtigten Parkplatzlösung geprüft und bewertet? Welche Alternativen wurden geprüft und warum kamen oder kommen diese nicht zur Umsetzung (z.B. Parkscheibe etc.).

 

Ja, Alternativen wurden geprüft und aus verschiedenen Gründen verworfen (hohe Personaleinsatz bei geringer Überwachungsfrequenz).

 

13. Wie wird gewährleistet, dass bauliche oder technische Vorbereitungen nicht vorzeitig Fakten schaffen, die eine spätere politische Entscheidung faktisch obsolet machen?

 

Siehe Frage 6 und 7.

 

14. Wer trägt letztlich die Verantwortung für den Beginn technischer Vorbereitungen, obwohl die Frage der Parkraumbewirtschaftung noch offen ist?

 

Siehe Frage 6 und 7.

 

15. Welche Gespräche haben bisher mit den Sportvereinen (und mit welchen Sportvereinen) stattgefunden? Welche Ergebnisse gibt es?

 

Am 16.09.2025 wurde mit folgenden Vereinen die Eröffnung der Stadthalle besprochen: TSG Wismar Handball, TSG Wismar Turnen, PSV Wismar Boxen. Neben den jeweiligen Abteilungsleitern bzw. Trainern der genannten Vereine, war Lothar Birzer als Präsident des PSV sowie Kerstin Groth vom Kreissportbund NWM anwesend. Im Rahmen des Gesprächs wurde die Situation mit dem Parkplatz der Stadthalle besprochen. Die Notwendigkeit der Bewirtschaftung wurde den Vereinen erklärt. Vergünstigte oder kostenfreie Nutzung des Parkplatzes wurde den Vereinen in Aussicht gestellt. Durch die Nummernschildkontrolle lassen sich Nutzer von den Parkgebühren befreien. Den anwesenden Vereinen war es wichtig, dass die Trainer und Übungsleiter wenigstens kostenfrei dort parken können. Das ist technisch umsetzbar. Ebenfalls wurde die mögliche Karenzzeit auf dem Parkplatz zum Absetzen der Sportlerinnen und Sportler besprochen. Im Raum stand, dass die ersten 15 Minuten kostenfrei sind.

Nach dem Beschluss der Parkgebühren sollten die Gespräche mit den Vereinen konkretisiert werden. Für Sportlehrer soll der Parkplatz im Übrigen ebenfalls kostenfrei sein.

 

16. Welche Gespräche haben bisher mit dem Einkaufszentrum stattgefunden? Welche Ergebnisse gibt es? 

 

Die Parkfläche des Einkaufszentrums befindet sich zu etwa gleichen Teilen im Eigentum des Einkaufszentrums sowie der Hansestadt Wismar. Die jeweiligen Rechte sind durch entsprechende Baulasten gesichert und bleiben durch zukünftige Regelungen unberührt.

Die Hansestadt Wismar befindet sich hierzu fortlaufend in Abstimmung mit der Verwaltung des Einkaufszentrums, um die Nutzung der Parkflächen auch künftig für die Nutzer des Einkaufszentrums sowie der Stadthalle sicherzustellen. Seitens des Einkaufszentrums besteht ebenfalls ein Interesse, dass keine unberechtigte Nutzung der Parkplatzflächen stattfindet und es liegen diesbezüglich bereits Anfragen von Gewerbeeinheiten des Einkaufszentrums vor.

Ziel ist es, bis zur Eröffnung der Stadthalle Ende April eine tragfähige Lösung zu vereinbaren, die eine zeitlich begrenzte kostenfreie Nutzung für beide Nutzergruppen ermöglicht. Die Hansestadt Wismar wirkt auf eine fristgerechte Umsetzung hin, ist hierbei jedoch teilweise von externen Verfahren und beteiligten Dritten abhängig.

 

 

 

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