Bericht/Antwort gem. KV M-V - BAP/2026/0593-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bürger für Wismar zur Bürgerschaft am 29.01.2026 - Aufgaben und Finanzierung der Stelle „Kinderfreundliche Kommune“ sowie geplante Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Demokratie Leben“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- 40 Amt für Bildung und Sport
- Bearbeiter:
- Dr. Anne Lepper
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die Anfrage der Fraktion Bürger für Wismar bzgl. der Aufgaben und Finanzierung der Stelle „Kinderfreundliche Kommune“ sowie geplanter Maßnahmen im Projekt „Demokratie leben“ antworte ich wie folgt:
1. Welche konkreten Aufgaben sollen auf der Stelle „Kinderfreundliche Kommune“ künftig wahrgenommen werden?
Die einzelnen Arbeitsvorgänge sind durch die vom Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. vorgegebene Programmstruktur vorgegeben:
- Bestandsaufnahme und Analyse des IST- Zustands bezüglich der Umsetzung der Kinderrechte (u.a. Erhebung von aktuellen Daten durch Befragung und Interviews unter Einbindung von Schulen, Kindergärten, externe Träger, Jugendverwaltungen)
- Initiierung und Umsetzung des Aktionsplanes (u.a. Entwicklung und Definition fachlicher Ziele und Qualitätskriterien sowie deren Operationalisierung, Umsetzung der Anforderungen, Überwachung der Umsetzung des Aktions- und Maßnahmenplans in der Hansestadt Wismar)
- Einsetzung und Koordination einer amtsübergreifenden Steuerungsgruppe
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (u.a. Workshops für Kinder und Jugendliche zur Einführung, Durchführung und Auswertung)
- Durchführung von Veranstaltungen (Weltkindertag, Weltkinderrechtetag)
- Sicherstellung (des Erhalts) des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“
- Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Lebenslagen sowie der chancengleichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Familien
Darüber hinaus fallen auf dieser Stelle die zum Programm Kinderfreundliche Kommune anfallende Budgetplanung, Kommunikation verwaltungsintern und -extern sowie die Öffentlichkeitsarbeit an.
Im Austausch mit dem Verein Kinderfreundliche Kommune e.V., welcher die Umsetzung des Programms begleitet, wurden zunächst 0,5 VZÄ für die zu erledigenden Aufgaben angesetzt. Im Gespräch mit Herrn Bär (Kinderfreundliche Kommune e.V.) hatte dieser am 05.02.2024 die Veranschlagung von mindestens 0,5 VZÄ empfohlen. Aufgrund von inhaltlichen und strukturellen Überschneidungen wurden in den Aufgabenbereich der Stelle “Kinderfreundliche Kommune” auch für die strategische Steuerung des Programms Demokratie leben! übertragen. Nach Anlauf des Programms Kinderfreundliche Kommune und sofern nach einer Überprüfung der Kapazitäten die Möglichkeit besteht, können aufgrund der Expertise der Stelleninhaberin auch Aufgaben im Bereich der Jugendförderung übertragen werden. Insbesondere geht es hierbei um die Prüfung der Qualität der geförderten Maßnahmen vor dem Hintergrund der Übertragung der Teilfinanzierung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg auf die Hansestadt Wismar von für den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe pflichtiger Maßnahmen.
2.Erfolgt die Finanzierung der zusätzlichen Arbeitsanteile aus Projektmitteln des IJGD oder aus anderen Quellen (wenn ja, aus welchen?)?
Bei der Finanzierung der Arbeitsanteile im Rahmen des Programms Demokratie leben! handelt es sich ebenso wie bei der Finanzierung der Arbeitsanteile im Rahmen des Programms Kinderfreundliche Kommune um die vorausgesetzten Eigenanteile der Hansestadt Wismar.
3. Welche Projekte sind im Jahr 2026 im Rahmen des Programms „Demokratie Leben“ geplant und in welcher Höhe werden hierfür Mittel eingesetzt?
Die Hansestadt hat am 20.11.2025 den Förderantrag im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eingereicht. Das Gesamtvolumen für das Förderjahr 2026 beträgt 155.556,00 € (140.000,00 € Bundesfördermittel, 15.556,00 € Eigenanteil HWI). Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Mit der Teilnahme am Bundesprogramm Demokratie leben! ist die Weiterleitung von Fördermitteln an die bei einem externen Träger eingerichtete Koordinierungs- und Fachstelle verbunden. Für das Jahr 2026 betragen die weitergeleiteten Mittel für die Deckung der Personal- und Sachkosten der externen Koordinierungs- und Fachstelle 103.248,00 € und die Ausgaben für Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit 12.000,00 €.
Weitere 33.308,00 € stehen zur Auszahlung von Projektfördermittel an Vereine/die Zivilgesellschaft zur Verfügung. Zusätzliche 7.000 € werden für die Leistungsphase II: Validierung und Berichterstattung der im Jahr 2025 vergebenen Erstellung der durch den Fördermittelgeber verpflichtend vorgegeben zu erstellenden Situations- und Ressourcenanalyse zur Verfügung gestellt. Die Personal- und Sachkosten der externen Koordinierungs- und Fachstelle werden durch den Fördermittelgeber in Form von festgesetzten Pauschalen gefördert.
Die Aufteilung der Mittel folgt den Vorgaben durch den Fördermittelgeber, der für einzelne Bereiche (z.B. Personal- und Sachkosten Koordinierungs- und Fachstelle) Pauschalen ansetzt.
Bezüglich der zur Auszahlung an Vereine/die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehenden 33.308,00 € Projektfördermittel wird die externe Koordinierungs- und Fachstelle nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides (vss. Ende Januar/Anfang Februar) einen öffentlichen Projektaufruf starten. Sodann haben die Vereine/Verbände die Möglichkeit, sich mit ihren Projektideen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention auf Fördermittel zu bewerben. Ein zweiter Projektaufruf erfolgt in der zweiten Jahreshälfte.
Neben den durch Vereine/Verbände durchzuführenden Projekte sollen laut Projektantrag folgende weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit der Koordinierung- und Fachstelle sowie des Federführenden Amtes erfolgen:
- Arbeitstreffen des Bündnisses inkl. Festlegung von Handlungszielen und Jahresschwerpunkten sowie Projektideen
- Veranstaltungen zur politischen Bildung im Rahmen des Wahljahres für Erst- und Jungwählerinnen, sowie deren Erziehungsberechtigte in Kooperation mit Schulsozialarbeiterinnen, Lehrkräften, Streetworkerinnen und Jugendclubs
- Entwicklung von Schulungs- und Qualifizierungsangeboten für Vereine, Schulen und Initiativen z.B. zur Realisierung von demokratiefördernde Bildungsarbeit, Umgang mit Fake News, Social Media Phänomenen und demokratiefeindlichen Äußerungen im (Arbeits-)Alltag.
- Abschluss Situations- und Ressourcenanalyse sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen
- digitale Aktion zu den demokratischen Werten in unserer Gesellschaft
- Veranstaltung im Themenbereich "Extremismusprävention im Netz" mit externen Experten für Lehrkräfte, sozialpädagogisches Fachpersonal, Verwaltungspersonal und Ehrenamtliche
- Durchführung der Demokratie-Tage
- Projektevaluation
