Bericht/Antwort gem. KV M-V - VO/2023/4746-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bürger für Wismar zur Bürgerschaftssitzung am 25.09.2025 – Sicherung und Standort des St. Georgen Altars
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN
- Bearbeiter:
- Andreas Raap
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle; 07 Amt für nachhaltige Stadtentwicklung, Projektmanagement und Welterbe; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; II Senator; 40 Amt für Bildung und Sport; 60 BAUAMT; 10.2 Abt. Hochbau
- Verantwortlich:
- Raap, Andreas
Sachverhalt
Am 29.06.2023 hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung u.a. Folgendes beschlossen:
"1. Die Bürgerschaft spricht sich für einen ergebnisoffenen Variantenvergleich zum zukünftigen Verbleib des Georgenaltars, zwischen der Nikolaikirche und St. Georgen aus und begrüßt alle Maßnahmen zu seiner Erhaltung.
3. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie die Kosten, die gem. BA/2023/4768-01 voraussichtlich anfallen werden in den kommenden Haushalten verankert werden können."
Die Fraktion "Bürger für Wismar" bittet deshalb um Beantwortung folgenden Fragen:
Frage 1. Welche konkreten Schritte wurden seit dem Beschluss der Bürgerschaft unternommen, um den ergebnisoffenen Variantenvergleich zum künftigen Standort des Georgenaltars (Nikolaikirche oder St. Georgen) einzuleiten?
Antwort: Mit der Standortuntersuchung wurde ein Architekturbüro beauftragt.
Zur Planungsanlaufberatung wurde festgelegt, welche Fachingenieure und Sachverständige in die Standortanalyse mit einzubinden sind. Dazu gehören ein Ingenieurbüro zur Planung von Klimatechnik, ein Planungsbüro für Elektroplanung und ein Restaurator.
2020 wurde ein Klimamonitoring zu den Bedingungen in St. Georgen und in St. Nikolai durchgeführt und liegt dem beauftragten Architekturbüro zur weiteren Verarbeitung in der Analyse vor. Derzeit werden die Ausschreibungen für die Fachplanungsbüros und den Restaurator vorbereitet.
Frage 2. Welche Institutionen, Fachgremien oder Gutachter wurden in diesen Prozess bisher eingebunden?
Antwort: Siehe Antwort 1
Frage 3. Gibt es bereits Kriterien oder einen Zeitplan für den Variantenvergleich, und wenn ja: wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Die Kriterien ergeben sich aus den zu beauftragenden Fachplanern und des zu beauftragenden Restaurators. Nach Vorlage von ersten Untersuchungsergebnissen 2026 können diese konkretisiert werden.
Frage 4. Wie wird die Öffentlichkeit bzw. die Bürgerschaft während des Prozesses beteiligt oder informiert?
Antwort: Sobald erste Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird ein entsprechender Bericht/Antwort erstellt.
Frage 5. Welche Maßnahmen zur Erhaltung des Altars wurden bereits eingeleitet oder konkret vorbereitet?
Antwort: Im Zuge der nunmehr beauftragten Standortanalyse werden wichtige Erkenntnisse zur Erhaltung des Altars erwartet.
Frage 6. Gibt es aktuelle Erkenntnisse zur Dringlichkeit restauratorischer Maßnahmen?
Antwort: Dazu gibt es derzeit keine aktuellen Erkenntnisse. Die restauratorische Untersuchung wird in die Standortanalyse mit eingebunden.
Frage 7. Welche Ergebnisse hat die Prüfung zur Verankerung der voraussichtlichen Kosten (gem. BA/2023/4768-01) in den kommenden Haushalten bisher ergeben?
Antwort: Die Honorarkosten für die Erarbeitung, Koordination und Dokumentation der Standortanalyse durch das beauftragte Architekturbüro folgen der Kostenschätzung.
Frage 8. In welchen Haushaltstiteln bzw. -jahren werden die Mittel voraussichtlich berücksichtigt?
Antwort: In der Haushaltsplanung sind die Honorar- und Folgekosten für die Standortuntersuchung für die Jahre 2024/2025 und 2026/2027 berücksichtigt.
Frage 9. Gibt es bereits konkrete Gespräche mit Fördermittelgebern (z. B. Land, Bund, Stiftungen), um die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt zu reduzieren?
Antwort: Ohne konkrete Maßnahmenbeschreibungen zur Standortanalyse können keine Fördermittel beantragt werden. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem bereits beauftragten Architekturbüro, den noch zu beauftragenden Fachplanern und den zu beauftragenden Restaurator erarbeitet.
Fördermittel können 2026 bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder auch bei der Oberen Denkmalschutzbehörde (LAKD) beantragt werden. Eine Prüfung der Kompatibilität vorausgesetzt.
Frage 10. Mit welchem Zeitrahmen ist für die abschließende Entscheidung über den Standort des Georgenaltars zu rechnen?
Antwort: Mit einer abschließenden Entscheidung kann nach Vorlage aller Untersuchungsergebnisse im Jahr 2026 gerechnet werden.
Frage 10. Welche Zwischenergebnisse liegen vor, die der Bürgerschaft bereits zur weiteren Beratung vorgelegt werden könnten?
Antwort: Derzeit liegen noch keine Zwischenergebnisse vor.
