Bericht/Antwort gem. KV M-V - BAP/2025/0347-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Beantwortung der Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

1. Welche konkreten Daten und Erhebungen liegen der Stadtverwaltung aktuell zur Sicherheitslage in Wismar vor?

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für den Landkreis Nordwestmecklenburg, zu dem Wismar gehört, weist für das Jahr 2023 insgesamt 9.654 Straftaten aus. Dies bedeutet einen leichten Rückgang gegenüber 2022 (9.767 Fälle). Die Aufklärungsquote stieg von 61,6% auf 63%. Besonders häufig waren Diebstähle, Rohheitsdelikte und Körperverletzungen. Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhöhte sich von 150 auf 208 Fälle. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag bei 16,82% .

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Informationen zum subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung liegen derzeit nicht vor.

 

2. In welcher Form arbeitet die Hansestadt Wismar in Sicherheitsfragen mit den Landes- und Bundesbehörden sowie dem Landkreis Nordwestmecklenburg zusammen?

 

Die Stadt Wismar kooperiert eng mit der Polizeiinspektion Wismar, die für den Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig ist. Diese Zusammenarbeit umfasst regelmäßige Abstimmungen und gemeinsame Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention und -bekämpfung. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg in sicherheitsrelevanten Belangen.

 

3. Wie werden diese Kooperationen derzeit genutzt, und welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen kann die Stadtverwaltung durch den gezielten Einsatz kommunaler Ressourcen den örtlichen Polizeikräften und anderen Sicherheitsbehörden freiwillig anbieten?

 

Die bestehenden Kooperationen (sh. Zif. 1 und 2) ermöglichen koordinierte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

 

Die Stadtverwaltung beteiligt sich an Aktionen und Präventionsprojekten der Polizei zur Kriminalitätsprävention, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen oder Sicherheitsberatungen. Aktuell laufen keine derartigen Projekte.

 

Aus den Stadtteilgesprächen werden auch immer wieder Infrastrukturmaßnahmen diskutiert, z.B. zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Bereichen, Analyse der Parksituationen etc..

 

4. Welche kurzfristigen oder mittelfristigen freiwilligen Maßnahmen hält die Stadtverwaltung Wismar grundsätzlich für geeignet, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Wismar spürbar zu verbessern?

 

Da es sich bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt, sind keine freiwilligen Maßnahmen in der Diskussion

 

5. Ist der Verwaltung das hessische Programm KOMPASS bekannt?

 

Das hessische Programm KOMPASS (KOMmunalProgrAmmSicherheitsSiegel) ist eine Initiative des Hessischen Innenministeriums zur Stärkung der kommunalen Sicherheitsarchitektur. Es zielt darauf ab, passgenaue Lösungen für lokale Sicherheitsprobleme zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen Kommune, Polizei und Bürgern zu intensivieren. Nach den Austauschformaten mit Polizei und Landkreis Nordwestmecklenburg wurde seitens der Stadtverwaltung kein akuter Handlungsdruck gesehen.

 

6. Hält die Stadtverwaltung ein vergleichbares Konzept auch für Wismar beziehungsweise Mecklenburg-Vorpommern für sinnvoll?

 

Dies ist mit der Polizei und der Kreisverwaltung zu thematisieren.

Die aktuelle Einschätzung der Stadtverwaltung ist allerdings, dass es keinen Handlungsdruck gibt. Dies ist das Ergebnis aus den Diskussionen in den Stadtteilgesprächen, den Beratungsgesprächen mit anderen Behörden und innerhalb der Bürgerschaft.

 

 

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