Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2400

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Straße Schweinsbrücke wird auf der östlichen Seite der Fußweg 42 cm

schmaler, die Straße insgesamt 22 cm schmaler und auf der Westseite (Museum)

um 67 cm breiter gestaltet.

Fragen:

1.) Sind die oben ausgeführten Feststellungen zutreffend und wenn ja, womit wird dieses Vorgehen begründet?

 

2.) Wird die asymmetrische Aufteilung der Verkehrsführungen dem Stadtbild gerecht?

 

3.) Wie will man umgehen, dass es zu Bedrängungen und Gefährdungen auf dem östlichen Fußweg kommt?

 

 

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