Beschlussvorlage - VO/2017/2340
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin sowie des Termins einer möglichen Stichwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Brosig, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Am 19. Juli 2018 endet die Amtszeit des Bürgermeisters der Hansestadt Wismar.
Der Tag der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ist durch die Bürgerschaft festzulegen.
Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden (§ 3 Abs. 3 LKWG M-V). Mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt; die Bürgerschaft kann diesen Termin durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu zwei Wochen verschieben (§ 3 Abs. 4 LKWG M-V)
Wahltag ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V ein Sonntag.
Nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V hat die Wahl also zwischen dem 19. Januar 2018 und dem 19. Mai 2018 stattzufinden.
Unter Berücksichtigung der Schulferien und Feiertage erscheint der 15. April 2018 als ein geeigneter Wahltag.
Weiterhin wird vorgeschlagen, als Tag einer möglichen Stichwahl den 29. April 2018 vorzusehen.
Auch dieser erscheint unter Berücksichtigung von Schulferien und Feiertagen als ein geeigneter Wahltermin.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
keine finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
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Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695100 | Aufwand in Höhe von | 25.000,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.7696100 | Auszahlung in Höhe von | 25.000,00 € |
In der mittelfristigen Finanzplanung ist dieser Aufwand / diese Auszahlung bereits berücksichtigt.
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: LKWG M-V |
