Beschlussvorlage - VO/2017/2340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1.                Die Bürgerschaft bestimmt den 15. April 2018 als Tag der Wahl des Bürgermeisters oder der  Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar.

 

  1.                Als Termin einer möglichen Stichwahl wird der 29. April 2018 festgelegt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Am 19. Juli 2018 endet die Amtszeit des Bürgermeisters der Hansestadt Wismar.

 

Der Tag der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ist durch die Bürgerschaft festzulegen.

Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden (§ 3 Abs. 3 LKWG M-V). Mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt; die Bürgerschaft kann diesen Termin durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu zwei Wochen verschieben (§ 3 Abs. 4 LKWG M-V)

 

Wahltag ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V ein Sonntag.

 

Nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V hat die Wahl also zwischen dem 19. Januar 2018 und dem 19. Mai 2018 stattzufinden.

Unter Berücksichtigung der Schulferien und Feiertage erscheint der 15. April 2018 als ein geeigneter Wahltag.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, als Tag einer möglichen Stichwahl den 29. April 2018 vorzusehen.

Auch dieser erscheint unter Berücksichtigung von Schulferien und Feiertagen als ein geeigneter Wahltermin.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

keine finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695100

Aufwand in Höhe von

25.000,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.7696100

Auszahlung in Höhe von

25.000,00

 

In der mittelfristigen Finanzplanung ist dieser Aufwand / diese Auszahlung bereits berücksichtigt.

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: LKWG M-V

 

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