Beschlussvorlage - VO/2017/2316
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr "Altstadt" der Freiwilligen Feuerwehr Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Ronny Bieschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.2 Abt. Personal, Organisation und Digitalisierung; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Bieschke, Ronny
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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04.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Da der ehemalige stellvertretenden Wehrführer Kamerad Nico Porath mit Wirkung zum 01.06.2017 zum Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar ernannt wurde, wurde eine Neuwahl des stellvertretenden Wehrführer erforderlich.
Gemäß Brandschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier § 12 Abs. 1, bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung und der stellvertretenden Wehrführer ist nach seiner Wahl zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr“Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar am 09.06.2017 wurde der Kamerad Sven Triebess für die Wahlperiode von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer gewählt; siehe Wahlprotokoll.
Stellvertretenden Wehrführer:Sven Triebess, geboren am 08.02.1987
Die Voraussetzungen zur Wahl gemäß Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 2 werden wie folgt erfüllt:
a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat:
- Kamerad Triebess ist seit dem 24.02.1998 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt:
- Kamerad Triebess ist als Gruppenführer qualifiziert,
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der wahl zur Teilnahme verpflichtet:
- Kamerad Triebess absolviert den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ vom 25.09.-29.09.2017
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
- Kamerad Triebess ist gegenwärtig 30 Jahre alt.
Als Anlage sind der Wahlvorschlag und die Wahlniederschrift der Vorlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 22 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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