Beschlussvorlage - VO/2017/2269

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

In der Sitzung vom 29.06.2015 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar (siehe Anlage 1) beschlossen.

 

Mit Wirkung zum 31.12.2017 enden die bisherigen Verträge mit der WoBau (Unterbringung) und dem Verein Das Boote.V. (niedrigschwellige Betreuung). Die, in § 4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar, genannten Benutzungsgebühren i.H.v. 699,57 pro Monat je zugewiesenem Platz, sind dementsprechend nur noch bis zum 31.12.2017 zu erheben.

 

In der Sitzung vom 23.02.2017 beschloss die Bürgerschaft, nach vorheriger Ausschreibung, den Auftrag hinsichtlich der Unterbringung und niedrigschwelligen Betreuung von 10 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose) ab dem 01.01.2018 an die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH zu vergeben. Folglich sind ab dem 01.01.2018 die Benutzungsgebühren entsprechend den künftig geringeren Kosten anzupassen.

 

Die Änderung zur bisherigen Satzung betrifft lediglich die Höhe der Benutzungsgebühr (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Weitere Änderungen gegenüber der ursprünglichen Satzung wurden nicht vorgenommen. Der Vergleich ist als Synopse in der Anlage 3 beigefügt.

 

Die Benutzungsgebühr wurde neu kalkuliert und beträgt künftig 468,46 pro Monat je zugewiesenem Platz. Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

keine Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.4629210  TH 06

Ertrag in Höhe von

44.972,16

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.5629210  TH 06

Aufwand in Höhe von

117.010,80

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.6629000  TH 06

Einzahlung in Höhe von

44.972,16

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.7629000  TH 06

Auszahlung in Höhe von

117.010,80

 

 

Ergebnishaushalt (Höchstfall: 15 Personen)

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.4629210  TH 06

Ertrag in Höhe von

84.322,80

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.5629210  TH 06

Aufwand in Höhe von

175.516,20

 

Finanzhaushalt (Höchstfall: 15 Personen)

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.6629000  TH 06

Einzahlung in Höhe von

84.322,80

Produktkonto /Teilhaushalt:

12201.7629000  TH 06

Auszahlung in Höhe von

175.516,20

 

Deckung

In der mittelfristigen Finanzplanung wurden diese Aufwendungen/Auszahlungen berücksichtigt.

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: SOG M-V

 

Loading...