Beschlussvorlage - VO/2015/1222-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 57/01
"Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung -
2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/09 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ im Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) gemäß BauGB durchzuführen.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90 „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“)
im Osten:von der Osttangente (Straße Lütt Moor) und der Gehölzfläche/ Waldfläche an der Osttangente
im Süden:vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese
im Westen: von der Straße Hoher Damm
(siehe Anlage)
- Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist amtlich bekanntzumachen. Auf die Durchführung des Regelverfahrens gemäß BauGB ist hinzuweisen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 30.04.2015 sowie am 28.07.2016 Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung gefasst (Beschl.-Nr. VO/2015/1222 und VO/2015/1222-01). Ziel dieser Planung ist die Änderung des im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 festgesetzten Gewerbegebietes in das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil- und Ferienpark im Bereich Redentin Süd.
Das Bauleitplanverfahren sollte ursprünglich im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Im Zuge des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 sind seitens der beteiligten Behörden jedoch Belange geltend gemacht worden, die die Durchführung eines Planverfahrens gemäß § 13a BauGB für diese Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr rechtfertigen. Hier sind insbesondere Belange des Immissionsschutzes sowie der Forstwirtschaft zu nennen:
Die Errichtung eines Wohnmobil- und Ferienparkes erfordert die Einhaltung von Schallimmissionswerten, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Gewerbegebiete Hoher Damm und Redentin nicht gegeben ist. Somit erfolgte eine Verlagerung des Sondergebietes in größerer Entfernung von den Emissionsquellen in den Gewerbegebieten in Richtung Süden auf eine Teilfläche der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 festgesetzten Grünfläche.
Zum anderen hat sich die vorhandene und im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 zum Erhalt festgesetzte Gehölzfläche zu einer Fläche für Wald gemäß Waldgesetz M-V entwickelt. Hier ist der sogenannte Waldabstand von 30 m einzuhalten, was wiederum eine weitere Änderung der Planung erfordert.
Somit soll das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 nun im sogenannten Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) gemäß BauGB durchgeführt werden.
In diesem Fall ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich erforderlich. Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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662,9 kB
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