Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2017/2359

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entscheidet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V  in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2013.

 

 

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2013 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Schlussbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.

 

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